Kommunalinvestitiongsgesetz: Mehr als 1,2 Mio. Euro für Bezirk Perg
Abwicklung erfolgt über einen Zweckzuschuss von maximal 25 Prozent für jedes Projekt
WIEN, ST. NIKOLA. Im Plenum des Nationalrates wurde am 16. Mai das Kommunalinvestitionsgesetz beschlossen. In seinem Debattenbeitrag bezeichnete der ÖVP-Gemeindesprecher Abg. Nikolaus Prinz aus St. Nikola den Zweckzuschuss für Investitionen in den Gemeinden als wichtigen Impulsgeber für den ländlichen Raum. Für Oberösterreich stehen 28 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Gemeinden im Bezirk Perg sind es über 1,2 Millionen Euro.
Die Gemeinden bilden das starke Rückgrat am Land, wies der ÖVP-Gemeindesprecher Abg. Nikolaus Prinz in seiner Plenarrede zum Beschluss des Kommunalinvestitionsgesetzes darauf hin, dass zwei Drittel der Menschen am Land leben. „Für viele ländliche Gemeinden ist die budgetäre Situation schwierig. Immer mehr Aufgaben und immer weniger Einnahmen führen dazu, dass notwendige Investitionen verschoben bzw. hintangestellt werden müssen. Umso wichtiger ist es, dass mithilfe einer Kostenbeteiligung des Bundes von 175 Millionen Euro ein weiterer und notwendiger Impuls zur Modernisierung der ländlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung gesetzt wird“, dankt Prinz Finanzminister Schelling und dem ehemaligen Wirtschaftsminister Mitterlehner für die Gesetzesinitiative.
Für Oberösterreich stehen rund 28 Millionen Euro als Zweckzuschuss für Investitionen in den Gemeinden zur Verfügung. Der Bezirk Perg profitiert mit über 1,2 Millionen Euro an Zusatzinvestitionsmöglichkeiten durch das Kommunalinvestitionsgesetz. Die Schwankungsbreite zwischen dem Zuschuss an einzelne Gemeinden je nach Größe beträgt zwischen 15.086 Euro und 153.104 Euro im Bezirk Perg.
Investitionszuschuss stärkt auch regionale Wirtschaft
„Es ist uns ein Anliegen, junge motivierte Menschen am Land und in den Regionen verstärkt zu verankern und den ländlichen Raum durch wichtige Fachkräfte und Wissen zu stärken“, ist Prinz überzeugt, dass mit dem Kommunalinvestitionsgesetz die nötigen Anreize und Impulse dafür geschaffen werden. Denn große finanzielle Brocken wie etwa (behindertengerechte) Adaptierungen von Gebäuden wie Schulen und Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder die Wasserver- und Abwasserentsorgung seien für kleinere Gemeinden oft schwer zu stemmen. „Der Investitionszuschuss für neue Projekte hilft nicht nur den Gemeinden, sondern auch der regionalen Wirtschaft“, erinnert Prinz daran, dass sich jeder investierte Euro mehrfach rentiert und die Regionen stärkt.
Besonders erfreulich ist für den ÖVP-Gemeindesprecher auch, dass diese zusätzliche Förderung nicht ausschließlich nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel, der kleinere Gemeinden nach wie vor benachteiligt, festgesetzt wurde. Weiters ist vorgesehen, dass jene Mittel, die den Gemeinden für Investitionen zur Verfügung stehen im Finanztopf der Gemeinden verbleiben, auch wenn diese nun nicht ausgenutzt werden. „Diese werden den Gemeinden durch den Finanzausgleich erneut zugutekommen“, so Prinz.
Zur Sache: Abwicklung des Gesetzes laut BMF
Die Abwicklung erfolgt über einen Zweckzuschuss von maximal 25 Prozent für jedes Projekt. Anträge können ab 1. Juli gestellt werden. Die Auszahlungen werden via Finanzministerium abgewickelt, konkret über die Bundesbuchhaltungsagentur.
So ist laut BMF "eine rasche und unbürokratische Abwicklung" sichergestellt, damit die Förderungen zügig genehmigt werden können. Mit diesem Förderprogramm werden Gesamtinvestitionen in der Höhe von rund 780 Millionen Euro sowie die Schaffung von 8.500 neuen Arbeitsplätzen erwartet.
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