Geflügelpest Aviäre Influenza
Gefahren für Mensch und Tier bei der Vogelgrippe
Seit Anfang des Jahres wurde in vielen Teilen des Landes eine Ausgangssperre für Geflügel verhängt.
PIELACHTAL. Im Pielachtal herrscht im Moment nur erhöhtes Risiko, somit haben die Tiere noch ihre Freiheit. Das für Vögel hoch ansteckende und stark krankmachende Virus sorgt für große Verluste in den Hausgeflügelbeständen.
Lösungen für den Notfall
Brigitte Leputsch vom Blumentaler Hühnerhof aus Weinburg erzählt: "Unsere glücklichen Hühner genießen zurzeit noch den uneingeschränkten Auslauf auf der Weide. Falls es ernst wird, haben wir die Möglichkeit, unsere Tiere in einem großen, hellen und luftigen Wintergarten zu halten. Sie würden mich aber sicher ansudern, immerhin sind sie den Auslauf gewohnt". Harald Schliessnig vom österreichischen Geflügelgesundheitsdienst legt nahe: "Eine Empfehlung, und die einzig wirksame Methode im Moment, wäre für alle Geflügelhalter, seine Tiere zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn man weniger Tiere hat." Ab 50 Tieren treten die Verordnungen erst in Kraft.
Haustiere sind nicht gefährdet
"Es gab europaweit Einzelfälle, wo sich zum Beispiel eine Robbe angesteckt hat, aber noch nie ein Haustier. Ich würde aber davon abraten, dass sich der Hund auf den Kadaver stürzt und auffrisst", erklärt Schliessnig. Menschen und andere Säugetiere wie Schweine, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze können sich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls mit aviären Influenzaviren infizieren.
Bedeutung für den Menschen
"Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich. Die Kontrollen bei den Betrieben sind zudem sehr engmaschig, und von Eiern und Fleisch geht keine Gefahr aus, außerdem würde Fleisch auch keiner roh essen", klärt Schliessnig auf. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen ist laut AGES gering, in Österreich wurde noch nie eine Infektion des Menschen mit aviären Influenzaviren nachgewiesen. "Die klassischen Übertragungswege sind Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit", so Schliessnig. Die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung und das Einhalten von Hygienemaßnahmen können das Risiko für Personen, die direkten oder indirekten Kontakt zu potentiell mit aviärer Influenza infiziertem Hausgeflügel oder Wildvögeln haben, reduzieren.
Meldepflicht
In ganz Österreich besteht einen Meldepflicht, jeder Verdacht muss gemeldet werden. Verendete aufgefundene Wasservögel oder Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.
Maßnahmen
Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko (Das Pielachtal ist aktuell nicht betroffen)Seit 10.01.2023 müssen Hühner und anderes Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen, zumindest überdachten, Stallungen gehalten werden.
- Es gilt Stallhaltungspflicht: Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossene Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten.
- Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen: Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten.
- In Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben oder an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
- Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Symthome am Tier erkennen
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
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