Pielachtal
Zweifel an Vergewaltigung
Staatsanwalt zweifelte an Vergewaltigungen
Mit Tränen der Erleichterung fiel ein 27-Jähriger nach einem Prozess am Landesgericht St. Pölten seiner Mutter um den Hals. Seit Monaten in Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs der vierfachen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin öffneten sich nun die Gefängnistore, zumal selbst der Staatsanwalt Zweifel an der Schuld des dreifachen Vaters hatte.
PIELACHTAL (ip). Mit dem rechtskräftigen Freispruch entging der Beschuldigte einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, die aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe besonders hoch ausfallen hätte können. Er selbst wies bereits zu Beginn des Prozesses jede Schuld von sich, nachdem Staatsanwalt Leopold Bien ihm die Vorwürfe seiner Ex-Freundin vorgehalten hatte. Demnach habe der 27-Jährige kurz nach dem Kennenlernen im Jänner dieses Jahres regelmäßig bei der Frau aus dem Pielachtal übernachtet. An drei Tagen Mitte Februar habe er sie dann mit Gewalt und gegen ihr ausdrückliches Nein zum Geschlechtsverkehr gezwungen.
„Er hat jeden Eid geschworen, dass er das nicht gemacht hat“
, erklärte Verteidiger Alexander Bacher.
Trennung
Vielmehr habe die junge Frau nicht wahrhaben wollen, dass er sich von ihr trennen wollte. Auf die Frage von Richterin Doris Wais-Pfeffer nach den Hintergründen meinte der Beschuldigte, dass er nicht mehr akzeptierte, dass die Frau so schlecht über seine frühere Partnerin sprach, die im Februar ein Kind von ihm erwartete und sie eifersüchtig verhindern wollte, dass er bei der Geburt dabei ist.
Der nahezu tägliche Sex sei jedenfalls einvernehmlich und doch sehr intensiv gewesen. Meist von ihr ausgehend habe sie sich sogar sehr aggressiv verhalten und ihn jedes Mal gebissen und gekratzt. Von seiner einschlägigen Vorstrafe habe er ihr erzählt und auch an den Tagen vor der Trennung hatte man Geschlechtsverkehr, wobei sie sich danach auch noch an ihn gekuschelt habe.
Vergewaltigungsvorwürfe nach Trennung
Zwei Tage nach Ende der Beziehung kamen die Vergewaltigungsvorwürfe, der 27-Jährige musste in Untersuchungshaft und konnte nicht bei der Geburt seines dritten Kindes dabei sein.
Nach der kontradiktatorischen Einvernahme des angeblichen Opfers und dem Einblick in den Chat-Verlauf äußerte Bien Zweifel an den Vergewaltigungsvorwürfen, zumal noch während der drei fraglichen Tage kein Hinweis auf Gewaltanwendung zu finden war und die Frau deutlich gemacht habe, dass sie die Beziehung zu dem 27-Jährigen weiterführen wolle.
Damit nahm der Staatsanwalt die Argumente des Verteidigers vorweg. Bestätigt wurde seine Meinung durch den Freispruch seitens des Schöffensenats, der die Aussage der Frau als nicht beweiskräftig einschätzte.
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