Rumänisches Einbrechertrio verurteilt
Im August 2017 brachen drei rumänische Männer in ein Wohnhaus im Pielachtal ein.
PIELACHTAL (ip). Weil sie bei ihrem ersten Einbruch im August 2017 in das Wohnhaus eines Arztes aus dem Pielachtal nur einen Tresor aufbrechen konnten, entschlossen sich drei Männer (54, 41 und 42 J.)am Heimweg nach Rumänien dort geeignetes Werkzeug zu holen und am nächsten Tag an den Tatort zurückzukehren. Am Landesgericht St. Pölten gestand das Trio, dass der zweiter Coup jedoch nicht stattfinden konnte, weil sie im Haus des Arztes Licht sahen und davon ausgingen, dass jemand zuhause war. Ein aufmerksamer Anrainer hatte sich die Kennzeichen des Mietwagens notiert, sodass die Täter ausgeforscht werden konnten.
Der Einbruch
Als Haupttäter, mit sechs einschlägigen Vorstrafen und erst seit wenigen Monaten wieder auf freiem Fuß, fungierte der 41-Jährige, der ein Fenster aufbrach und das gesamte Wohnhaus inklusive der dort untergebrachten Arztpraxis gründlich durchsuchte. Während es gelang, auch einen Tresor aufzubrechen, holte er für den zweiten Safe den 54-Jährigen, der eigentlich nur als Chauffeur angeheuert worden war, zu Hilfe. Mit einem Schweißgerät aus dem Keller des Wohnhauses versuchten sie ihr Glück – und scheiterten, während der 42-jährige Komplize, ebenfalls mehrmals vorbestraft, vor dem Haus Schmiere stand. Dennoch fuhren sie mit einer Beute im Wert von insgesamt rund 17.400 Euro nach Rumänien, wobei der Haupttäter als Diabetiker auch ein Blutzuckermessgerät und entsprechende Medikamente stahl. Ihm legte Staatsanwältin Christiane Burkheiser auch zur Last im November 2017 gemeinsam mit anderen Männern in einem Supermarkt einen vollen Einkaufswagen ohne Bezahlung hinausgefahren zu haben. Zur Rede gestellt, flüchteten die Diebe.
Das Urteil
Im Einklang hoben die Verteidiger Michael Hofbauer, Florian Steinwendtner und Roland Schöndorfer die umfassenden und reumütigen Geständnisse der Angeklagten als strafmildernd hervor. Dass sie auch der Ansicht waren, der zweite Besuch im Pielachtal gehöre eigentlich zum ersten und sei schließlich sogar abgebrochen worden, sah Richter Slawomir Wiaderek etwas anders. Man habe sich erst auf der Heimfahrt zu dem zweiten Coup entschlossen und nur deshalb vorzeitig Abstand genommen, weil der 41-Jährige mit entsprechender Erfahrung befürchtet hatte, dass Personen im Haus sein könnten.
Für den Haupttäter setzte es, seiner Rolle entsprechend, eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten, der Aufpasser kassierte 20, der Chauffeur 14 Monate. Die Urteile sind rechtskräftig.
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