Dachs-Quälerei in Krobatinkaserne
Pongauer Jäger und Vizeleutnant sind angeklagt

Nach einem stundenlangen Todeskampf verendete der Dachs. | Foto: Symbolbild: Pixabay
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Am Landesgericht Salzburg müssen sich heute ein Jäger aus St.Johann und ein Vizeleutnant des Bundesheers wegen Tierquälerei verantworten. Die beiden sollen in der Krobatinkaserne im August mit einem Kleinkalibergewehr einen Dachs gequält haben.

ST. JOHANN. Der Dachs war in einen engen Graben gefallen und nicht mehr heraus gekommen. Stundenlang soll das Tier mit dem Tod gerungen haben, nachdem die beiden Angeklagten darauf geschossen hatten. Auch Wilderei wird ihnen vorgeworfen.

Tierquälerei

Heute, am Freitag, den 17. Februar, stehen ein 56-jähriger Jäger aus St. Johann und ein 57-jähriger Vizeleutnant des österreichischen Bundesheer vor dem Salzburger Landesgericht. Die beiden werden beschuldigt, am 23. August 2022 in der Krobatinkaserne einen Dachs bis zum Tode gequält zu haben. Laut Anklage war der Dachs in einen Graben der Hindernisbahn der Kaserne gefallen und nicht mehr heraus gekommen. Als der Vizeleutnant das gefangene Tier entdeckte, rief er den Jäger, anstatt dem Tier zu helfen.

Sieben Schüsse

Gemeinsam sollen die beiden Angeklagten mit einem Kleinkalibergewehr circa sieben Mal auf das den Dachs geschossen haben. In etwa so viele Stunden dauerte auch der Todeskampf des Tieres an. Sieben Stunden dauerte es, bis der Dachs qualvoll verendete.

In etwa sieben Schüssen sollen die beiden auf den Dachs abgegeben haben. | Foto: Symbolbild: pixabay/Bru-nO
  • In etwa sieben Schüssen sollen die beiden auf den Dachs abgegeben haben.
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Die Anklage

Heute werden die beiden vor Gericht der Tierquälerei beschuldigt. Im Falle einer Verurteilung könnten ihnen bis zu zwei Jahre Haft blühen. Weiters steht auch der Vorwurf der Wilderei im Raum. Acht Zeugen sind zu dem Prozess geladen. Laut Bericht des ORF musste der Vizeleutnant nach einem heeresinternen Verfahren bereits 400 Euro Strafe zahlen. Bezüglich dem Jäger will die Jägerschaft je nach Urteil abwiegen, ob man ihm den Jagdschein abnehmen soll oder nicht.

Die beiden sind heute vor dem Salzburger Landesgericht wegen Tierquälerei und Wilderei angeklagt. | Foto: Philip Steiner
  • Die beiden sind heute vor dem Salzburger Landesgericht wegen Tierquälerei und Wilderei angeklagt.
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Übliche Strafen

Seit 2015 ist es gesetzlich möglich, im Falle von Tierquälerei zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt zu werden. Wie der Verein gegen Tierfabriken (VGT) jedoch dokumentiert hat, kommt es bei Tierquälerei jedoch nur in den aller seltensten Fällen zu einem Hafturteil. Diese Fälle sind dann meistens sehr extrem. In den meisten Fällen kommen die Angeklagten mit einer Diversion davon.

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