Steuer-Expertentipp
Beantragen Sie jetzt Ihren Ausfallsbonus
Thomas Wohlschlager von der Steuerberatungskanzlei ECA Mag. Pichler und Partner gibt Tipps zur Beantragung des Ausfallsbonus für gewerbliche Unternehmen.
PONGAU. Seit 16. Februar 2021 ist die Beantragung des Ausfallsbonus möglich. Gewerbliche Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall – durch Covid-19 – im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2020 haben (Ausnahme: ab März zählt der Vergleichsumsatz aus 2019), können eine Liquiditätshilfe beantragen. Diese beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und besteht einerseits zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinn und andererseits zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (FKZ II).
60.000 Euro aufgeteilt
Gedeckelt ist der Ausfallsbonus mit 60.000 Euro pro Monat. Davon werden maximal 30.000 Euro als Zuschuss sowie maximal 30.000 Euro als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II ausbezahlt. Ob auch die Beantragung des Vorschusses auf den Fixkostenzuschuss bereits jetzt Sinn macht, hängt von der Fixkostenstruktur ab. Für einige Betriebe könnte zudem auch der alternativ mögliche Verlustersatz gegenüber dem Fixkostenzuschuss vorteilhaft sein.
Mehr Beratung gibt es bei ECA Mag. Pichler und Partner in Altenmarkt
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