16-jähriger Schüler schoss auf Linienbusse
Langeweile und Zerstörungswut trieben 16-Jährigen zu kriminellen Handlungen.
KLOSTERNEUBURG / ST. PÖLTEN (ip). Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Bewährungshilfe für die Probezeit von drei Jahren, sowie einer Schadensgutmachung in Höhe von 2.500 Euro verurteilte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger einen 16-jährigen Schüler, den Staatsanwalt Patrick Hinterleitner mit einer umfangreichen Liste an Straftaten konfrontierte.
Langeweile und Zerstörungswut
Er habe2014 Anschluss zu Jugendlichen aus Klosterneuburg gesucht. Teils gemeinsam mit anderen, teils alleine habe er sich aus bloßer Langeweile und Zerstörungswut zu den kriminellen Handlungen hinreißen lassen, so die geständige Verantwortung des Jugendlichen, der bereits einen Teil des Schadens gutgemacht hat.
Tiefgarage unter Wasser gesetzt
Mehr als zehn schwere Sachbeschädigungen, wobei eine Tiefgarage unter Wasser gesetzt und ein Mistkübel angezündet wurde, gingen auf das Konto des Beschuldigten und seiner „Freunde“. So nebenbei stahl man auch ein Fahrrad und brach in ein Auto ein, aus dem man einen Eiskratzer mitnahm.
Hemmschuh auf Bahngleise
Den Vorwurf, dass der Jugendliche einen Hemmschuh auf die Gleise der Franz-Josef-Bahn gelegt habe, schied Grünberger schon im Vorfeld des Prozesses aus. Er begründete dies damit, dass der Keil, über den die Bahn fuhr, laut Gutachten, keine Gefahr dargestellt habe. „Der Zug kann dadurch nicht entgleisen“, so der Richter.
Schüsse auf Linienbusse und PKW
Auch mit den Schüssen aus einer Gaspistole auf Linienbusse und Pkw in Klosterneuburg gefährdete der Jugendliche aufgrund der Materialbeschaffenheit der Fahrzeuge niemanden. Er selbst gab an, dass er eigentlich nur auf einen Baum gezielt habe und die Fahrzeuge eher zufällig vorbeigefahren wären.
Milde Strafe wegen positiver Prognose
„Unglaubwürdig“ wertete der Richter die Erklärung des Burschen.
Trotz der zahlreichen Delikte, die der Schüler zu verantworten hatte, ließ ihn der Jugendrichter mit einer ausgesprochen milden Strafe ziehen, wobei Milderungsgründe sowie eine positive Zukunftsprognose ausschlaggebend waren. Sowohl der Beschuldigte, als auch Hinterleitner verzichtete auf weitere Rechtsmittel.
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