Gerichtsverfahren
71-jähriger Stalker muss Bußgeld zahlen
„Was hab ich Schlechtes gemacht?“, wollte ein 71-jähriger Pensionist aus dem Großraum Purkersdorf von einem St. Pöltner Richter wissen. Dieser fasste die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zusammen und meinte: „Sie haben es übertrieben!“
ST. PÖLTEN/PURKERSDORF (ip). Gemeint war damit die beharrliche Verfolgung des Mannes, durch die sich eine 52-Jährige mehr als belästigt fühlte. Sie lernte ihren Verfolger vor mehr als einem Jahr auf einem Supermarktparkplatz kennen, wo er ihr mit einer Münze aushalf. Von da an war er immer wieder zur selben Zeit vor Ort, wenn sie einkaufen ging. Nachdem er sie einige Tage nicht angetroffen hatte, fragte er nach ihrem Namen, ihrer Adresse und ihrer Telefonnummer, „…, damit er sich erkundigen kann, wie es mir geht“, berichtete die genervte Frau beim Prozess am Landesgericht. Sie verweigerte alle Auskünfte und gab ihm zu verstehen, dass er sie in Ruhe lassen solle. Er meinte jedoch, dass er alle Supermarktparkplätze abfahren werde, weil er sich um sie Sorgen mache. Als er ihr zum Valentinstag noch ein Geschenk aufdrängen wollte, ihr am Nachhauseweg folgte, ihre Wohnstraße immer wieder auf- und abfuhr und plötzlich vor ihrer Türe stand, bekam sie es auch mit der Angst. Mit seiner Visitenkarte, die er an ihrem Auto hinterließ, ging sie schließlich zur Polizei.
Ehefrau gibt Rückhalt
Vor Gericht versuchte der Pensionist sein Verhalten zu relativieren, indem er viele „Zufälle“ vorschob und meinte, dass er ja nur mit ihr gesprochen habe, bzw. sie sich nur gegrüßt hätten. Seit seiner Einvernahme vor der Polizei Ende Juli ist Ruhe. Wie die, im Saal anwesende Ehefrau bestätigte, habe sie ein ernstes Wort mit ihm gesprochen. „Er ist nicht gefährlich“, meinte die eher resolut auftretende Dame und versprach, künftig besser auf ihren Mann aufzupassen. Dieser erhielt seitens des Richters ein Diversionsangebot. Nach einer Zahlung eines Bußgeldes von 800 Euro, plus 100 Euro Prozesskosten wird das Verfahren gegen den Stalker eingestellt. Der Staatsanwalt gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
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