Alkofahrt endete in Handschellen

Richter Slawomir Wiaderek sprach die Strafe aus. | Foto: Probst
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TULLNERBACH (ip). Mehr als reumütig stellte sich ein 25-jähriger Student den Vorwürfen des St. Pöltner Staatsanwalts Patrick Hinterleitner, der ihn mit der Nacht des 5. März konfrontierte. Der Angeklagte sprach von massiven Erinnerungslücken. Er habe die Polizei mit Blaulicht hinter sich gesehen und „oje“ gedacht, danach wisse er nur mehr, dass er mit Handschellen festgenommen worden sei.

Gruß mit Folgen

Die Details lieferten die beiden Polizeibeamten, welche als Zeugen aussagten. Ihnen war das beschädigte Fahrzeug und die Fahrweise des Studenten, der mit zwei Promille Alkohol und überhöhter Geschwindigkeit durch Tullnerbach raste, aufgefallen. Daher verfolgten sie den Studenten, der zunächst zu flüchten versuchte, doch danach – vermutlich wegen der Fahrzeugschäden – stehen blieb.
„Hat er Sie als Polizeibeamte erkannt?“, fragte Richter Wiaderek. „Ja, eindeutig“, antwortete ein Beamter. „Woraus schließen Sie das?“, setzte Herr Rat fort. „Weil er uns beschimpft hat“, lautete die prompte Antwort des Zeugen, der schließlich ergänzte: „Er hat uns mit Scheiß-Kieberer begrüßt.“ In der Folge sei der Betrunkene ausgerastet, habe die Beamten beschimpft, bespuckt und gegen den Oberkörper gestoßen. Auch als sie ihn bereits zu Boden gebracht hatten, habe er noch gegen sie getreten. Mittlerweile soll er sich entschuldigt haben.

Erste Bewährungsstrafe

Strafrechtlich ist nur der versuchte Widerstand gegen die Staatsgewalt relevant. Die Fahrt mit zwei Promille Alkohol und überhöhter Geschwindigkeit sei Sache des Verwaltungsstrafrechts, moralisch jedoch verwerflich. Richter Wiaderek urteilte dementsprechend und ließ den Studenten mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten ziehen (nicht rechtskräftig).

Richter Slawomir Wiaderek sprach die Strafe aus. | Foto: Probst
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner | Foto: Probst

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