Freispruch: Keine Beweise für sexuellen Missbrauch

- Richterin Andrea Humer zufolge blieben nach dem umfangreichen Verfahren keinerlei eindeutigen Beweise für die Schuld des Angeklagten.
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BEZIRK (ip). Mit einem Freispruch (nicht rechtskräftig) endete der Prozess gegen einen Pensionisten aus dem Bezirk Wien-Umgebung, dem die Staatsanwaltschaft St. Pölten vorgeworfen hatte, seine Enkeltochter ab ihrem achten Lebensjahr sexuell missbraucht und sittlich gefährdet zu haben.
Von Beginn an leugnete der Beschuldigte die belastenden Vorwürfe. Das mittlerweile 20-jährige Opfer wollte oder konnte sich in seiner Zeugenaussage nicht mehr genau erinnern, einige der weiteren Zeugen waren für den Schöffensenat unglaubwürdig.
Zuletzt blieben nach dem umfangreichen Verfahren, laut Richterin Andrea Humer, keinerlei eindeutige Beweise für die Schuld des Angeklagten. Die berechtigten Zweifel an seiner Täterschaft führten daher zum Freispruch.
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