Gemeinderatswahl 2025
Liste BEGAB bringt erneut Beschwerde ein

- Im Gemeindeamt ist die Beschwerde eingelangt.
- Foto: Marlene Trenker
- hochgeladen von Marlene Trenker
„Bürgerentscheide Gablitz“ (BEGAB) hat eine umfangreiche Beschwerde gegen die Gemeinderatswahl in Gablitz am 18. Mai eingebracht. Die Einbringung erfolgte am 28. Mai - somit rechtzeitig – bei der dafür zuständigen Behörde (= Gemeinde Gablitz, Bezirk St. Pölten Land).
GABLITZ. Die Liste "BürgerEntescheide Gablitz" bringt erneut eine Beschwerde gegen die Gemeinderatswahl ein. Nach einem erfolgreichen Einspruch zur Wahl vom 26. Jänner wurde die Wahl am 18. Mai wiederholt.
"Offensichtlich hat der Vorsitzende der Gemeindewahlbehörde und Bürgermeister nicht den gleichen Abstand zu allen wahlwerbenden Parteien eingehalten (siehe zur mangelnden „Äquidistanz“ auch das VfGH-Erkenntnis vom 25.9.2015, WI5/2015)", heißt es vom Listenersten Robert Marschall und führt weiter aus: "So wurde vom Vorsitzenden der Gemeindewahlbehörde und Bürgermeister durch die Verbreitung von Unwahrheiten eine - gegen den Spitzenkandidaten der BEGAB, Robert Marschall, - ablehnende Stimmung bei den Wählern erzeugt, die sich im Wahlergebnis letztlich ausgewirkt hat".
Weitere Vorwürfe
Spitzenkandidat Robert Marschall führt weiter aus:
Auf einem Flugblatt warb Michael Cech als Bürgermeister für sich und die VP-Gablitz-Partei.
Das Impressum dazu fehlte auf dem Flugblatt.
Wer übernimmt dafür die Verantwortung und die Kosten für dieses Flugblatt?
* Die Gemeinde (= die Steuerzahler) für den Bürgermeister
* oder die VP-Gablitz für den VP-Spitzenkandidaten
* oder die „ÖVP“ für den angeblichen „ÖVP“-Spitzenkandidaten?
Mit diesem Flugblatt hat der zur Objektivität verpflichtete Bürgermeister und gleichzeitig Vorsitzender der Gemeindewahlbehörde und gleichzeitig Spitzenkandidat der VP-Gablitz zweifellos Einfluss auf das Wahlergebnis zugunsten seiner wahlwerbenden Partei genommen. Bei der Anfertigung von amtlichen Niederschriften wurde gegen die gesetzlichen Bestimmungen nach § 50 (1) NÖ-GRWO verstoßen.
Es ist eine mehrfach verbreitete Unwahrheit, dass der Grund für die Wahlwiederholung ein „verrutschter Zettel“ auf der Amtstafel war. Wahr ist vielmehr, dass die Gemeinde Gablitz „die Kundmachung der Kandidatenliste einer Wahlpartei nicht auf der Amtstafel veröffentlicht hat“. Das ist ein großer und schwerwiegender Unterschied. Soweit die Darstellung von Robert Marschall.

- Die ausgedruckte Beschwerde.
- Foto: ZVG BEGAB
- hochgeladen von Marlene Trenker
"Haben gut gearbeitet"
Bürgermeister Michael Cech sieht kein Fehlverhalten. "Wir haben guten Gewissens die Wahl abgehalten", so der Orts-Chef. Die Gemeinde hat detaillierte Unterlagen an die Wahlbehörde geschickt. Diese muss nun entscheiden. Das wird voraussichtlich Ende Juni passieren. Falls der Einspruch abgelehnt wird, wäre die konstituierende Sitzung mitten in der Urlaubszeit. "Es ist ein bisschen komisch, da Leute bei der nächsten Gemeinderatssitzung sind, die nach dem aktuellen Wahlergebnis kein Mandat mehr hätten", führt Cech weiter aus. Auf jeden Fall wurde eine umfassende Stellungnahme ans Land gesendet. "Die gewählten Vertreter wollen endlich mit der Arbeit beginnen", so der Bürgermeister.
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