Täter geständig - Opfer leugnet
PRESSBAUM/ST. PÖLTEN (ip). Im Gegensatz zu anderen Prozessen am Landesgericht St. Pölten leugnete diesmal das Opfer einer blutigen Auseinandersetzung, Opfer gewesen zu sein, während sein Kontrahent offen zugab, ihm einen Faustschlag mit entsprechenden Konsequenzen verpasst zu haben.
Sogar die Videoaufnahme der Überwachungskamera von diesem Vorfall, der sich zwischen zwei Häftlingen im Krankenhaus auf der Wilhelmshöhe nahe Pressbaum ereignet hatte, brachte den 39-jährigen Georgier nicht davon ab zu behaupten, dass er seinen Jochbeinbruch durch einen Sturz beim Putzen in seiner Zelle erlitten habe.
Leugnen nicht nachvollziehbar
Mit beispielloser Sicherheit sei in diesem Fall bewiesen, wie es zu dieser Verletzung gekommen ist, erklärte Staatsanwältin Kathrin Bauer. „Das Leugnen des Mannes ist nicht nachvollziehbar“, so die Anklägerin, die zudem mit einem umfassenden Geständnis des Erstangeklagten, ein 32-jähriger Moldawier, aufwarten konnte.
Zu der Auseinandersetzung am 31. Jänner 2012 sei es gekommen, nachdem der Georgier den 31-Jährigen aufgefordert hatte, einen Antrag zur Übernahme von Paketen während ihrer gemeinsamen Haftzeit in Graz zu unterschreiben. Da der Moldawier vermutete, dass damit Drogen eingeschleußt werden, lehnte er ab. Gemeinsam im Krankenhaus auf der Wilhelmshöhe habe ihm der Georgier mit einem metallenen Gegenstand, vermutlich einem Messer, in der Hand gedroht: „Ich stech dir das hinein!“ Daraufhin habe er dem 39-Jährigen den Faustschlag versetzt – deutlich dokumentiert von der Überwachungskamera.
Richterin Doris Wais-Pfeffer verlängerte daher die Haftstrafe des Moldawiers um zehn Monate. Darüber hinaus muss er die Behandlungskosten von 9.820 Euro an die Republik Österreich bezahlen. Der leugnende Mitangeklagte wurde wegen falscher Beweisaussage, gefährlicher Drohung und versuchter Begünstigung zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (nicht rechtskräftig).
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