Wildunfälle: Wenn 'Bambi' vor den Wagen läuft

Foto: privat
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REGION PURKERSDORF. Viele Autofahrer kennen die Situation: Nichtsahnend fährt man in der Abenddämmerung nach Hause – und wie aus dem Nichts springt ein Tier vor den Wagen. Rund 70.000 Tiere sterben laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit jährlich auf Österreichs Straßen.

Beträchtliche Schäden

"Die Schäden sind beträchtlich – und selbst bei einem Hasen dem man reflexartig ausweicht ist die Gefährdung enorm", weiß der langjährig erfahrene Jäger Erich Gratzenberger aus Tullnerbach, der eine der oftmaligen Ursachen für Wildunfälle in der Zerschneidung der Lebensräume des Wildes durch Straßen sieht.
Er rät dazu das ganze Jahr über achtsam zu sein: "Wild kann zu jeder Tages- und Jahreszeit aufgescheucht und in Richtung Straße gedrängt werden, auch im Winter – zum Beispiel durch Holztransportfahrzeuge oder ähnlichem." Der Herbst sei jedoch durch die früh einsetzende Dämmerung, die lange Dunkelheit und der damit einhergehende schlechten Sicht der Autofahrer gefährlich, "denn die Dämmerung ist die natürliche Aktivitätszeit der Tiere", so Gratzenberger.

Polizei verständigen

Dem stimmt auch Pressbaums Polizeiinspektionskommandant Josef Erber zu und warnt, dass man nicht nur auf Freilandstraßen und im Wald- und Wiesengebiet, sondern auch im locker verbauten Ortsgebiet vorsichtig sein und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen müsse. Sollte dann doch einmal etwas passieren, gilt es die Polizei zu verständigen: "Egal ob das ein Reh, ein Feldhase oder ein Rebhuhn ist – das erfordert eine unverzügliche Schadensmeldung bei der Polizei, andernfalls wäre es Fahrerflucht."

"Unterlassene Hilfeleistung"

Dahinter steckt sogar gesetzliche Pflicht, erklärt Erich Gratzenberger: "Laut Tierschutzgesetz ist man zur Hilfeleistung des Tieres verpflichtet, ansonsten wäre das Unterlassung der Hilfeleistung. Einem Laien würde ich jedoch davon abraten ein verletztes Wildtier anzugreifen!". Auch die Mitnahme von durch einen Unfall getöteten Wildtier ist verboten: "Wild ist herrenloses Gut. Wenn es aber tot ist geht es in den Besitz des für das Revier zuständigen Jägers über. Das getötete Tier mitzunehmen wäre daher Diebstahl." Verkauft bzw. in Umlauf gebracht werden darf das Fleisch solcher Tiere laut Lebensmittelgesetz jedoch nicht mehr. Im Falle eines Wildunfalls sind üblicherweise also weder Jäger noch Autolenker haftbar oder etwas schuldig.

Achtung vor Routine

Wendet man sich nach einem Wildunfall an die Polizei, informiert diese in weiterer Folge den zuständigen Jäger. Auch Erich Gratzenberger wird daher immer wieder zu Wildunfällen gerufen und weiß: "Es gibt einige besonders gefährdete Straßen in der Region: zum Beispiel die B13 oder auch das Heimbautal." Tückisch ist vor allem die Routine, warnt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger: "Man nimmt das Gefahrenzeichen mit der Warnung 'Achtung Wildwechsel' nicht mehr aktiv auf. Warnschilder haben jedoch ihre Berechtigung."

Ausweichmanöver vermeiden

Wenn man ein Tier sieht, sollte man das Tempo verringern, das Fernlicht ausschalten und damit rechnen, dass mehrere Tiere folgen könnten. Ist ein Zusammenstoß unabwendbar, sollte man stark bremsen, das Lenkrad festhalten und riskante Ausweichmanöver vermeiden. Im Falle eines Wildunfalls gilt es die Warnblinkanlage einzuschalten, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu verständigen.

ZUR SACHE: Wildunfälle im Bezirk

Hier im Überblick die Anzahl der gemeldeten Wildtiere, die laut nö. Landesjagdverband im Jahr 2014 im Bezirk Wien-Umgebung dem Verkehr zum Opfer fielen:
Rehwild: 314
Rotwild: 2
Schwarzwild: 13
Feldhasen: 251
Fasane: 97
Füchse: 33
Steinmarder: 14
Dachse: 5
Rebhühner: 4
Edelmarder: 2
Graureiher: 2
Mäusebussarde: 2
Stockenten: 1
Iltisse: 1
Marderhunde: 1

Foto: privat
Foto: Archivfoto: Waculik

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