Achtung: Winterreifenpflicht ab 1. November
Nicht vergessen: Ab 1. November beginnt wieder die alljährliche Winterreifenpflicht. Bei "winterlichen Verhältnissen", also bei Schnee, Matsch oder Eis, darf der PKW demzufolge nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden.
Einfache Verstöße werden üblicherweise mit einer Organstrafverfügung von 35 Euro geahndet. Im Falle einer Gefährdung könnte ein Nichtbeachten der Winterreifenpflicht jedoch teuer werden: Strafen von bis zu 5.000 Euro können verhängt werden.
Alternativ zu Winterreifen dürfen auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden, allerdings nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und somit durch die Schneeketten nicht beschädigt wird.
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