Justizminister bastelt an Erbschaftsgesetz
Ganz kurz war im Radio Burgenland zu hören, dass unser Justizminister an einem neuen Erbschaftsgesetz bastelt.
Wenn man genau hinschaut sieht das nicht gut aus!
Denn, man möchte, dass nur der erben soll, der den oder die Patienten,in den letzten 5 Jahren intensiv gepflegt hat.
Wie soll das festgestellt werden.
Der Justizminister will im Falle des Falles zwischen Streitparteien,einen Mediator einschalten,nutzt das nichts wird ein Gericht eingeschaltet.
Das Gericht wird bestimmen wer erbt!
Wie leicht man in Österreich einen Sachwalter bekommen kann, ist kein Geheimnis!
Meiner Meinung nach sind dann wohlhabende eher gefährdet.
Denn nur dort wo etwas zu holen ist, wird es interessant.
Eine Patientenverfügung gibt es, aber die hat nur 5 Jahre ihre Gültigkeit und kostet auch etwas. Wird nicht im Zentralregister eingetragen.
Wem dient das neue Gesetz?
Die Antwort kann sich jeder selbst geben ist nicht so schwer.
G.Zinniel
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