Alkohol löst keine Probleme – er schafft sie erst!

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Kostenlose und anonyme Suchtberatung beim Verein BIN in Reutte.

Im Wein liegt die Wahrheit, das Bier zählt zu den Grundnahrungsmitteln und dann noch ein Schnapserl zur Verdauung.

Alkohol ist in unseren Breitengraden allgemein nicht direkt als Droge angesehen, die Beschaffung ist einfach, billig, jederzeit möglich und der Konsum ist gesellschaftskonform.

Im Außerfern leben heute, einer Schätzung des Vereins BIN zufolge, bereist über 1000 Menschen, deren übermäßiger Alkoholkonsum bedenklich ist. Weitere 2000 seien auf dem Weg dorthin.
Die Rede ist hier von Alkoholkrankheit, einer schleichenden Sucht am Rande des Abgrundes.

Dabei können sich Beschaffung und Konsum von Alkohol zum lebensbestimmenden Inhalt entwickeln. Typisch ist der Zwang zum Konsum, progressiver Verlust der Kontrolle über das Trinkverhalten, Vernachlässigung bisheriger Interessen, Leugnen des Suchtverhaltens, Entzugserscheinungen, wenn nichts getrunken wird, sowie Veränderungen der Persönlichkeit.

In den meisten Fällen stehen persönliche Probleme, Krisen oder Orientierungslosigkeit als Ursache am Anfang des Problems. Hier versucht man ein Problem zu lösen und schlittert dabei in ein viel Größeres hinein.

Ein Problem, das von den Betroffenen oft viel zu spät wahrgenommen wird. Darum führt die Achtsamkeit von Mitmenschen und Freunden nicht selten zu ihrer Erlösung.
Oft schämen sich aber die Angehörigen für den Betroffenen und schweigen. Dabei ist es praktische ohne Unterschied ob Männer oder Frauen, die Zahl der Betroffenen ist bei den Geschlechtern praktisch gleich.

Es gibt Hilfe im Bezirk, an die sich Angehörige und Betroffene wenden können, um Rat und Hilfe einzuholen und das auch anonym wenn es sein muss.

Mag. Livia Buchegger arbeitet im Untermarkt für den Verein BIN als erste Anlaufstelle und bietet die Hilfe, die Betroffene dringend brauchen.
Oft bereitet es große Schwierigkeiten das Problem überhaupt zur Sprache zu bringen, sich die Sucht einzugestehen und den Wunsch nach Hilfe zu äußern.
Dabei ist es in Reutte völlig anonym und kostenlos, sich an die Beratungsstelle zu wenden.
Ob es reicht, sich in Gesprächen sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, oder ein Entzug in Frage kommt, wird immer individuell nach den Möglichkeiten der Betroffenen entschieden.
Auch nach dem Entzug ist man nicht auf sich gestellt. Für einen Zeitraum von zwei oder drei Jahren können sich die „Trockenen“ weiterhin treffen, um als Gruppe miteinander zu reden und sich gegenseitig den Halt und die Motivation zu geben die so dringend notwendig ist, um nicht in alte Muster zurückzuverfallen.
„Das sind für mich wahre Mutmacher.“
Frau Livia Buchegger bringt seit mehr als zehn Jahren Menschen wieder auf ihren Weg zurück und es macht ihr, wie sie sagt, immer wieder große Freude zu sehen, wie ausdauernd die Menschen an sich arbeiten und schließlich auch ihr Glück finden.

Die Beratungsgespräche des Vereines BIN sind kostenlos und anonym.
Nähere Informationen gibt es bei Frau Mag. Livia Buchegger unter:
Verein BIN Reutte, Untermarkt 11
Tel.: 05672 73288
Livia.buchegger@bin-tirol.org

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme definiert sechs Kriterien, von denen drei oder mehr gleichzeitig vorhanden sein müssen:
1. Starkes Verlangen oder eine Art Zwang, Alkohol zu konsumieren.
2. Verminderte Kontrollfähigkeit in Bezug auf Menge, Beginn oder Ende des Konsums (d.h. es wird oft mehr Alkohol oder über einen längeren Zeitraum konsumiert als geplant, oder es bestehen der anhaltende Wunsch oder wiederholte Versuche, den Alkoholkonsum zu verringern oder zu kontrollieren).
3. Körperliche Entzugserscheinungen bei Konsumstopp oder Konsumreduktion.
4. Nachweis einer Toleranz (um die gewünschte Wirkung hervorzurufen, sind zunehmend größere Mengen an Alkohol erforderlich, oder es treten bei fortgesetztem Konsum der gleichen Menge deutlich geringere Effekte auf).
5. Einengung auf Alkohol, d. h. Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Alkoholkonsums, oder ein erhöhter Zeitaufwand, die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
6. Anhaltender Substanzkonsum trotz eindeutig schädlicher Folgen (wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Alkoholkonsums oder eine Verschlechterung der kognitiven Funktionen), obwohl der Betroffene sich über die Art und das Ausmaß des Schadens bewusst ist oder bewusst sein könnte.

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