Ausreise-Testpflicht verlängert
Elbigenalp hat eine 7-Tages-Inzidenz von 1691

Symbolfoto | Foto: Pixabay

ELBIGENALP. Aufgrund hoher Fallzahlen bei den Coronafällen in Elbigenalp verlängert das Land Tirol die Testpflicht bei der Ausreise aus der Gemeinde bis 4. April, 24 Uhr.

Das Land Tirol hatte mit Stichtag 22. März, 0:00 Uhr für die Ausreise aus Elbigenalp eine Testpflicht verfügt. Diese sollte eigentlich mit 26. März, 24:00 Uhr, enden. Doch die Fallzahlen entwickeln sich nicht nach Wunsch und so wird die Testpflicht bis 4. April 2021, 24 Uhr, verlängert.
Das hat die  Bezirkshauptmannschaft Reutte als Gesundheitsbehörde in enger Abstimmung mit der Gemeinde und dem Corona-Einsatzstab des Landes Tirol am Donnerstag entschieden.

7-Tages-Inzidenz von 1691

„Die Situation in der Gemeinde Elbigenalp wird täglich analysiert – wir verzeichnen aktuell weiterhin ein intensives Infektionsgeschehen mit einer 7-Tages-Inzidenz von 1691. Es sind in Elbigenalp mit Stand, Donnerstagmittag, aktuell 23 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, die Maßnahme aufrechtzuerhalten, um weitere Ansteckungen bestmöglich zu verhindern und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Bezirk Reutte weiterhin vorzubeugen“,

betont die Bezirkshauptfrau von Reutte, Katharina Rumpf.

Bestehendes Testangebot bleibt aufrecht

Die Teststation im Gemeindesaal Elbigenalp bleibt auch nach dem 26. März mit folgenden Öffnungszeiten weiterhin täglich geöffnet:

  • Samstag und Sonntag (27. und 28. März sowie 3. und 4. April) von 8 bis 10 Uhr und von 17 bis 20 Uhr
  • Montag, 29. März bis Freitag, 2. April jeweils von 5 bis 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr.

Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.
Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Der erforderliche Coronatest kann überall gemacht werden – der Testort ist nicht an die Gemeinde geknüpft. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen des Gemeindegebietes von Elbigenalp einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.

Die Anmeldung zum Coronatest erfolgt über www.tiroltestet.at.

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