Umkleidezeiten
Heiß diskutiertes Thema berührt BKH Reutte derzeit nicht

Bis das medizinischen Personal berufsgerecht gekleidet ist, kann es schon etwas dauern. | Foto: Symbolfoto/MEV
  • Bis das medizinischen Personal berufsgerecht gekleidet ist, kann es schon etwas dauern.
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  • hochgeladen von Günther Reichel

EHENBICHL (rei). Ist die Zeit, in der sich medizinisches Personal umzieht und somit für den Dienst vorbereitet, Arbeitszeit, oder fallen diese Tätigkeiten nicht hinein? Die Tirol Kliniken und dessen Betriebsrat diskutieren intensiv und auch die Gerichte wurden damit befasst. Der Oberste Gerichtshof (OGH) befand, dass Umkleidezeiten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitszeit sind.
Basierend auf diesem Urteil gab es kürzlich eine Einigung innerhalb der Tirol Kliniken. Die Umkleidezeiten werden drei Jahre rückwirkend dem Zeitkonto gutgeschrieben.
Trifft das auch das Bezirkskrankenhaus Reutte, wollten die Bezirksblätter wissen und fragten bei Verwaltungsdirektor Dr. Dietmar Baron nach. "Bei uns verhält es sich anders", erklärte der oberste Verwalter des Krankenhauses.
In großen Häusern sei vieles anders geregelt. Zentrale Bekleidungsausgaben, zentral gelegene Umkleideräume und damit verbunden weite Wege bis zu eigentlichen Arbeitsplatz seien dort die Regel. Nicht so am Bezirkskrankenhaus Reutte. Da könne sich das medizinische Personal in den Abteilungen ankleiden. Der notwendige Zeitaufwand sei vergleichsweise kurz, und bewege sich in der "Bagatell-Grenze".
Gänzlich ausschließen könne man aber nicht, dass die Debatte auch ins Bezirkskrankenhaus schwappt. Denn: "Dass Thema an den Landeskliniken ist auch aus Deutschland hergekommen."

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