Mahnbriefe sorgen für Verunsicherung

In letzter Zeit bekamen mehrere AußerfernerInnen unliebsame Post eines Inkassobüros. | Foto: Archiv MEV
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  • hochgeladen von Günther Reichel

REUTTE (rei). Katharina Pöschl von der Arbeiterkammer Reutte wurde in jüngerer Vergangenheit mehrfach von Kunden, bzw. ehemaligen Kunden eines Außerferner Autohauses kontaktiert. Denen flatterten über ein Inkassobüro Zahlungsaufforderungen für Leistungen ins Haus, die teilweise bereits sechs Jahre zurück liegen.
Pöschl berichtet beispielhaft von zwei Außerferner Frauen, die von der Kfz-Reparaturwerstätte Schreiben bekamen, in denen behauptet wurde, sie hätten offene Rechnungen noch nicht beglichen. In einem Fall handelte es sich um eine Reparatur im Jahr 2008, im zweiten Fall um eine Reparatur im Jahr 2007.
„Nach entsprechender Überlegungszeit erinnerten sich beide Frauen an die damaligen Vorfälle. Beide Reparaturen wurden durchgeführt“, bestätigt Pöschl.
In einem Fall habe es sich aber um einen Versicherungsfall gehandelt, der auch tatsächlich ausbezahlt worden sei, im zweiten Fall habe die Kundin nie eine Rechnung bekommen und diese sogar selbst angefordert - vergeblich.
Für die AK-Mitarbeiterin steht außer Zweifel, dass die Zahlungsaufforderungen der Werkstätte unberechtigt waren: „Die Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren. Mit anderen Worten muss eine Forderung im Falle eines Zahlungsverzugs eines Kunden rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist mittels Klage beim Gericht eingebracht werden. Geschieht dies nicht, kann der Gläubiger seinem Schuldner seinen Anspruch zwar entsprechend des Grundsatzes „Papier ist geduldig“ mitteilen, jedoch nicht mehr gerichtlich durchsetzten.“
In den beiden genannten Angelegenheiten konnte die Arbeiterkammer übrigens helfen. In beiden Fällen wurde die Forderung ausgebucht.
Seitens der AK rät man, bei ähnlichen Vorkommnissen den Rat der Experten einzuholen bevor man zahlt.

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