Arbeitsmarkt 2018
10 Millionen Euro an Arbeitslose ausbezahlt

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, ist zumeist auf die Leistungen des AMS angewiesen. 

AUSSERFERN (rei). Die Betroffenheit, wenn man seinen Arbeitsplatz verliert, ist zumeist sehr hoch. Bei Frauen ist dieses Gefühl zumeist ausgeprägter, als bei Männern. Wichtig ist (fast) immer, dass die Betroffenen möglichst schnell die Leistungen des AMS in Anspruch nehmen können.

Existenzsicherung war der größte Brocken

Im vergangenen Jahr  wendete das AMS im Bezirk Reutte 5.868.341 Euro für die Existenzsicherung der Arbeitslosen auf. Hier schlägt das hohe Beschäftigungsniveau voll durch: Im Jahr davor war diese Summe um 1.149.894 Euro höher! 
Neben der Existenzsicherung während der Arbeitslosigkeit wurden noch € 2.458.590,-- (+517.625.--) für die Altersteilzeit aufgewendet. Dieses Geld floss an die Betriebe. 
Auch Arbeitsstiftungen wurden finanziell unterstützt, 483.537 Euro waren es 2018 im Bezirk Reutte.
Viele Personen nützen die Zeit der Arbeitslosigkeit für Weiterbildungsmaßnahmen. 1.365.406 Euro schlugen sich 2018 an Kosten für Kurse, Schulungen bzw. Weiterbildungen nieder.
AMS-Leiter Klaus Witting fasst zusammen: "Durch das AMS Reutte wurden im Jahr 2018 für im Bezirk Reutte lebende Menschen insgesamt € 10.204.285,-- (für die Unterstützung während Arbeitslosigkeit, Altersteilzeitgeld, Pensionsvorschuss, Schulungen, Individualförderungen, etc.) aufgewendet."



Viele Leistungssperren

Ob die ausbezahlten Summen auch gerechtfertigt sind, wird übrigens genau geprüft. Und so mache Person "schluckte hart", als sie von Leistungssperren erfuhr. Die gab es aus verschiedenen Gründen:
> Bei Personen die ihr Dienstverhältnis unbegründet auflösten, wurde in 81 Fällen eine Leistungssperre für bis zu 4 Wochen ausgesprochen.
> Bei Personen die eine Kontrollmeldung nicht einhielten, wurde in 60 Fällen die Geldleistung bis zur Wiedermeldung beim AMS eingestellt.
> Bei Personen die eine Arbeitsaufnahme vereitelten oder angebotene Stellen nicht annahmen, wurde in 63 Fällen ein Leistungsausschluss im Ausmaß von 6 bis 8 Wochen ausgesprochen bzw. wurde in 2 Fällen der weitere Leistungsbezug gänzlich eingestellt.

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