Bezirkshauptmann Geisler gelobte 38 VizebürgermeisterInnen an
Vor Amtsantritt Vereidigung auf Bundes- und Landesverfassung
REUTTE. Die Bürgermeister und Bürgermeister-StellvertreterInnen haben vor dem Antritt ihres Amtes dem Bezirkshauptmann das Gelöbnis auf die Bundes- und Landesverfassung zu leisten.
„Zur Wahl in dieses hohe politische Gemeindeamt gratuliere ich Ihnen herzlich und wünsche Ihnen für die sechsjährige Funktionsdauer bis 2022 viel Erfolg. Die Aufgaben innerhalb einer Gemeinde sind ebenso komplex wie anspruchsvoll. Sie stellen hohe Anforderungen an Sie, die Sie für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger im Einsatz stehen", so BH Geisler bei der Angelobung. Im Rahmen eines Festaktes in der Hofburg wurden die heuer gewählten GemeindechefInnen in Anwesenheit der Landesregierung bereits angelobt. Für 38 VizebürgermeisterInnen des Bezirks Reutte fand diese Feierstunde in der Bezirkshauptmannschaft statt.
Wahl der Bürgermeisterstellverteter
In Gemeinden mit höchstens 1.000 Einwohnern ist laut Tiroler Gemeindeordnung ein Bürgermeister-Stellvertreter zu wählen. In Kommunen mit mehr als 1.000 und höchstens 5.000 EinwohnerInnen können, in Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen hingegen müssen zwei Bürgermeister-StellvertreterInnen gewählt werden.
Die Vertretung des/der verhinderten Bürgermeisters/in obliegt der Bürgermeister-Stellvertretung. Der/die BürgermeisterIn kann darüber hinaus ihr/ihm die Vertretung der Gemeinde nach außen übertragen.
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