Messerattacke war für Geschworene kein Mordversuch
Fünf Jahre Haft für schwere Körperverletzung bei Einbruch

Der Angeklagte musste sich am 1. März vor Gericht verantworten. | Foto: Pressefoto Scharinger
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  • Der Angeklagte musste sich am 1. März vor Gericht verantworten.
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Wegen versuchten Mordes wurde einem 69-jährigen, mutmaßlichen Einbrecher am 1. März, am Landesgericht Ried der Prozess vor einem Geschworenensenat gemacht.  Die Geschworenen entschieden sich jedoch nicht für Mordversuch, sondern für absichtliche schwere Körperverletzung. Der Angeklagte erhielt fünf Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

RIED. Dem  Innviertler wird vorgeworfen, am 21. August des Vorjahres kurz nach Mitternacht in eine Gärtnerei eingebrochen zu sein. Dabei soll er vom 47-jährigen Besitzer, welcher gerade nach Hause kam, auf frischer Tat ertappt worden sein. Im anschließenden Gerangel soll der 69-Jährige den 47-Jährigen mit einem Messer mit 15 Zentimeter langer Klinge bedroht und mit sechs Messerstichen im Brust- und Bauchbereich schwer verletzt haben. Stark blutend soll der Gärtnereibesitzer weiterhin Gegenwehr geleistet und letztendlich den Angeklagten mit Hilfe seiner 15- und 17-jährigen Söhne, die durch den Lärm des Kampfes geweckt wurden, überwältigt haben. Bei der Auseinandersetzung brach sich der Angeklagte den Knöchel. Die einschreitenden Polizisten leisteten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte den verletzten Männern umgehend Erste Hilfe. Ein Sohn des Opfers erlitt an der Hand ebenfalls eine leichte Schnittverletzung. Der 69-Jährige musste im Krankenhaus Braunau notoperiert werden. Auch der 47-Jährige sowie der Sohn des Gärtnereibesitzers wurden ins Spital eingeliefert. 

Lange Anklageschrift

Heute musste sich der 69-Jährige nun vor Gericht wegen versuchten Diebstahls, Vergehen nach dem Waffengesetz, versuchter schwerer Nötigung und versuchten Mordes verantworten. Der Strafrahmen betrug zehn Jahre bis lebenslänglich. Der Angeklagte bekannt sich zum Diebstahl schuldig. Er gab an, dass er das Grab eines Freundes schmücken und in der Gärtnerei Blumen stehlen wollte. Zum Mordversuch bekannte er sich nicht schuldig. Er gab an, nur mit dem Messer herumgefuchtelt zu haben. Von den Verletzungen des 47-Jährigen habe er erst bei der Einvernahme durch die Polizei erfahren. Während des Kampfes habe er nicht bemerkt, dass er zugestochen und das Opfer verletzt habe. Er könne sich die Stichwunden nur so erklären, dass der Gärtnereibesitzer wohl in das Messer gelaufen sein muss. Diese Version wurde vom gerichtsmedizinischen Sachverständigen allerdings als nicht möglich eingestuft. 

Das Urteil

Die Geschworenen entschieden sich einstimmig gegen den Mordversuch und für die absichtliche schwere Körperverletzung. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Haft erhielt der Angeklagte fünf Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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