Urteil ist rechtskräftig
Schlepper geht zehn Monate ins Gefängnis
Heute, 17. Mai 2024, musste sich ein afghanischer Staatsbürger, der in Deutschland wohnhaft war, vor dem Landesgericht Ried wegen des Verbrechens der Schlepperei verantworten. Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige wurde rechtskräftig zu 30 Monaten Haft, zehn davon unbedingt, verurteilt.
BRAUNAU/RIED. Mitte Dezember 2023 hat der Angeklagte versucht, neun syrische Flüchtlinge von Zagreb nach Deutschland zu schleppen – mit einem Mietwagen, welcher für höchstens fünf Personen zugelassenen war. Da er unter Kokaineinfluss in Schlangenlinien unterwegs war, wollte ihn die Polizei in Helpfau-Uttendorf aufhalten. Da stieg der Mann aufs Gas. Mit Geschwindigkeiten von bis zu 150 Kilometern pro Stunde lieferte er sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei, bis er schlussendlich gestoppt werden konnte.
30 Monate Haft, davon zehn unbedingt
Heute, 17. Mai 2024, musste sich der Beschuldigte, der bis zur Verhandlung in der Justizanstalt Ried in Untersuchungshaft saß, vor einem Schöffensenat am Landesgericht Ried verantworten. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft wurde er zu 30 Monaten, davon zehn unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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