Ferialarbeit: Darauf ist zu achten

Viele junge Menschen freuen sich über ihren Sommerjob und vergessen oft, nach dem Gehalt zu fragen. | Foto: panthermedia/Monkeybusiness
  • Viele junge Menschen freuen sich über ihren Sommerjob und vergessen oft, nach dem Gehalt zu fragen.
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BEZIRK (kat). Viele Schüler und Studenten nutzen derzeit ihre Ferien, um zu arbeiten. Entweder um Geld zu verdienen oder um Praxiserfahrungen zu sammeln. Und genau diese Unterscheidung zwischen Ferialjobber und Praktikant ist der Knackpunkt in arbeitsrechtlicher Hinsicht, wie Siegfried Wambacher, Leiter der Arbeiterkammer Ried, weiß: "Bei einem Ferialjob ist man vollständig in den Betrieb integriert. Es besteht ein 'normales' Arbeitsverhältnis mit klaren Bestimmungen. Ein Pflichtpraktikum wiederum wird im Rahmen einer Ausbildung absolviert. Hier kann es sein, dass der jeweilige Kollektivvertrag eigene Regelungen hat, unter anderem was die Entlohnung betrifft." Bevor junge Menschen ihren Ferialjob oder ihr Praktikum antreten, sollten daher Tätigkeit, Entlohnung und Arbeitszeit klar vereinbart und schriftlich fixiert werden. Wambacher empfiehlt, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, Musterverträge liegen in der Arbeiterkammer (AK) Ried auf. Anfragen zum Thema gebe es viele: "Ab der ersten Ferienwoche bis Ende September erhalten wir etliche Anrufe diesbezüglich, auch persönliche Beratungen finden vermehrt statt. Hier geht es vor allem um die richtige Entlohnung. Tauchen bei der Abrechnung Fragen auf, prüfen wir das."

Lohnsteuerausgleich

Auch in Sachen Arbeitszeit gebe es viel zu klären. "Junge Menschen unter 18 Jahren fallen unter das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Unternehmen dürfen von ihnen keine Überstunden verlangen und es herrscht ein Nachtarbeitsverbot", erklärt der Experte. Wird länger gearbeitet, muss dies dementsprechend bezahlt werden. Wichtig sei hier, die täglichen Arbeitszeiten genau aufzuschreiben. Ist der Ferialjob oder das Praktikum beendet, sollte in den fünf Jahren danach unbedingt ein Lohnsteuerausgleich gemacht werden, um sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen.

40 Plätze bei Fill

Bei Fill Maschinenbau in Gurten sind diesen Sommer 40 Ferialpraktikanten und -mitarbeiter beschäftigt. "35 Ferialpraktikanten bekommen im Zuge ihres Pflichtpraktikums vier Wochen lang einen Einblick in die Berufe und Arbeitsbereiche bei Fill. Zusätzlich sind fünf Ferialarbeiter für einen längeren Zeitraum in Fachbereichen wie in der Konstruktion oder in der Softwaretechnik im Einsatz", erklärt die Teamleiterin des Personalmanagements, Marianne Boindecker. Fill ist mit allen sehr zufrieden, sie seien sich ihrer Pflichten bewusst. Im Gegenzug schaue Fill auf deren Rechte und halte die Gesetze ein.

Wichtige Tipps

Entlohnung, Arbeitszeit, Tätigkeit und die Dauer schriftlich festhalten. Arbeitsvertrag abschließen! Musterverträge liegen in der Arbeiterkammer Ried auf.

Die Arbeitszeit sollte täglich aufgeschrieben werden. Denn nur so kann die Arbeiterkammer helfen.

Nach dem Ferialjob oder dem Praktikum erhalten die jungen Menschen ein Arbeitszeugnis beziehungsweise einen Praktikumsnachweis.

Bis fünf Jahre nach dem Arbeitsende Lohnsteuerausgleich machen und Geld vom Finanzamt zurückholen.

Entstehen Fragen, beispielsweise bei der Endabrechnung, Kontakt mit der Arbeiterkammer (AK) Ried aufnehmen. Kontakt: Roseggerstraße 26
4910 Ried, Telefon: 050 6906 4813

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