7.000 Pässe verlieren heuer ihre Gültigkeit
Die Passbehörde der Bezirkshauptmannschaft ist für den Ansturm gewappnet.
BEZIRK. Im Jahr 2006 wurde auf die Hochsicherheitspässe umgestellt. Damals nützten viele die Gelegenheit, den Reisepass ohne Fingerprint noch einmal zehn Jahre zu verlängern. Daher verlieren heuer in Österreich 1,1 Millionen Reisepässe ihre Gültigkeit. Das sind rund 500.000 Pässe mehr als 2014.
Schon 6.200 ausgestellt
Mehr als 7.000 Pässe laufen heuer im Bezirk Rohrbach ab. Im Vorjahr wurden insgesamt 6.500 Reisedokumente ausgestellt, heuer im ersten Halbjahr bereits 6.200. Ein Reisepass kann bei jeder Passbehörde beantragt werden, unabhängig vom Wohnsitz, das heißt bei jeder Bezirkshauptmannschaft, beim Magistrat und sogar bei einigen Gemeindeämtern. Im Bezirk ist das in den Gemeindeämtern Kirchberg, Kleinzell, Neufelden, Neustift, St. Martin, St. Ulrich und St. Veit möglich. Von dort werden die Anträge weiter zur Prüfung an die Bezirkshauptmannschaft geschickt. Schließlich werden sie in der Staatsdruckerei Wien gedruckt und innerhalb von fünf bis neun Werktagen per RSB-Brief zugestellt.
136 Pässe an einem Vormittag
"136 Reisepässe an einem Vormittag, das war heuer unser stärkster Tag", erzählt Kurt Gierlinger, Mitarbeiter der Passstelle der BH Rohrbach. Durchschnittlich seien es 100 Pässe pro Tag, die von der BH Rohrbach ausgestellt werden. Vor allem Zwickel- oder Schlechtwettertage würden die Kunden nutzen, sich einen neuen Pass ausstellen zu lassen.
Persönlicher Antrag
"Zur Identitätsfeststellung ist ein persönlicher Antrag vor Ort in der Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft erforderlich", erklärt die Bezirkshauptfrau. "Auch Babys und Kleinkinder müssen zur Passausstellung in die Behörde mitgenommen werden." Frischgebackenen Eltern empfehlen die Mitarbeiter der Bürgerservicestelle sich für ihren Nachwuchs vorerst einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Dieser ist zwei Jahre gültig, für Reisen innerhalb der EU ausreichend und einmalig kostenlos. "Wenn man den Reisepass genau am zweiten Geburtstag des Kindes ausstellen lässt, dann gilt er ausnahmsweise fünf Jahre", erklärt Manuela Hofer, Mitarbeiterin der BH Rohrbach. Sie erklärt weiter: "Sollte dieser Tag auf einen Feiertag oder einen Sonntag fallen, gilt er auch noch fünf Jahre, wenn er unmittelbar am nächsten Arbeitstag beantragt wird."
Zur Sache:
Auch Online-Terminreservierungen sind möglich. Damit können die Bürger selbst die Termine für eine rasche Erledigung bestimmen.
Zur Sache: – Welche Unterlagen braucht man?
Erforderliche Unterlagen bei „Verlängerung“ eines Reisepasses laut BH:
• „alter“ Reisepass
• ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at)
• Evtl. Heiratsurkunde (bei Namensänderung gegenüber „altem“ Pass)
• Evtl. urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
• Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
• Sollten Sie noch keinen Reisepass besitzen und eine Ausstellung eines Reisepasses beantragen, wenden Sie sich bitte zur Klärung der erforderlichen Unterlagen an das Bürgerservice der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (07289/8851).
• Nähere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/16722.htm
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