Jeder Verstorbene kann zum Organspender werden

Peter Niedermoser ist der Präsident der Ärztekammer in Oberösterreich. | Foto: Laresser
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BEZIRK, OÖ. Theoretisch kann bei uns jeder Verstorbene zum Organspender werden, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht – eine gute Regelung, findet Udo Illievich, Vertreter der Anästhesisten und Intensivmediziner bei der Ärztekammer für OÖ. Ängste als potenzieller Spender z. B. nach einem Unfall voreilig für tot erklärt zu werden, sind unbegründet.

Viele Menschen, die an einem lebensbedrohlichen Organversagen leiden, überleben oft dank einer Transplantation von Herz, Niere oder Leber. Mehr als 700 solcher Operationen wurden im Vorjahr in Österreich durchgeführt. Für Organspenden gilt in Österreich die Widerspruchslösung, das heißt: Es ist grundsätzlich zulässig, einem Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um damit das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist dann nicht erlaubt, wenn der Verstorbene dies vor dem Tod ausdrücklich abgelehnt hat. Dazu gibt es die Möglichkeit, sich im Widerspruchsregister registrieren zu lassen. Auch andere Formen der Entscheidung werden respektiert, etwa ein bei Ausweispapieren gefundenes Schreiben oder die mündliche Überbringung des Widerspruchs durch die Angehörigen, wenn sich der Verstorbene zu Lebzeiten entsprechend geäußert hat. Ablehnungen erfolgen großteils auf dem mündlichen Weg, sind jedoch nicht die Regel: Bei 52 von 230 im Jahr 2010 in Österreich am Hirntod verstorbenen Patienten, konnten wegen eines Widerspruchs keine Organe entnommen werden. Bei 50 der 52 Fälle erfolgte dieser mündlich durch Angehörige.

Bedarf nach Organspende kann jeden treffen

Primar Univ.-Prof. Dr. Udo Illievich, Vertreter der Anästhesisten und Intensivmediziner bei der Ärztekammer für OÖ, hält die geltende Regelung für sinnvoll: „Damit fahren wir gut, denn in Österreich stehen wesentlich mehr Spenderorgane zur Verfügung als in Ländern, wo man sich extra einen Organspender-Ausweis besorgen muss. Während man etwa in Deutschland fünf bis sieben Jahre auf eine Spenderniere wartet, sind es bei uns nur ca. drei bis vier Jahre. Eine Organspende kann Leben retten und es kann jeden von uns treffen, dass er einmal darauf angewiesen ist. “Der (mutmaßliche) Wille des Verstorbenen sei wichtig, betont Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für OÖ. „Wenn jemand kein Spender sein will, wird das respektiert. Auch gibt es keine heimlichen Organentnahmen, die Angehörigen werden immer vorab informiert. Solche Gespräche mit Menschen, die gerade einen ihrer Liebsten verloren haben, sind natürlich für Ärzte und das Pflegepersonal nicht einfach.“

Hirntod: Bei Feststellung gelten strenge Richtlinien
Ängste, als möglicher Organspender zu früh für tot erklärt zu werden, seien unbegründet, so Illievich: „Die Feststellung des Hirntods erfolgt nach strengen Richtlinien und immer im Team. Die Untersuchungen müssen von zwei Ärzten bestätigt werden, die nichts mit der Transplantation zu tun haben.“
Die häufigsten Todesursachen, in deren Rahmen Organe entnommen werden, sind Hirnblutungen, Schlaganfälle und die Folgen von Unfällen. Die meisten Transplantationen gibt es übrigens bei Nieren (416 Eingriffe 2011 in Österreich), gefolgt von Leber (128 Eingriffe), Lunge (119 Eingriffe), Herz (51 Eingriffe) und Bauchspeicheldrüse (16 Eingriffe). Für Nieren und Leber kommen übrigens auch Lebendspender in Frage (Niere 55, Leber 2). Bei der Leber ist es möglich, ein Teilstück zu entnehmen, das sich im Körper des Organempfängers regeneriert. Rund acht Prozent der Organe kommen von Lebendspendern.

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