Eingeschränkter Betrieb möglich
Speisen können beim Wirt abgeholt werden

In der Küche müssen Schutzmasken getragen werden. | Foto: Foto: Krenbrücke
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  • In der Küche müssen Schutzmasken getragen werden.
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In dieser gerade auch für die Gastronomie derzeit so schwierigen Zeit ist eine wichtige Erleichterung gelungen: Ab sofort können vorbestellte Speisen wieder auch direkt beim Wirt abgeholt werden.

BEZIRK ROHRBACH. Seit wenigen Tagen dürfen in heimischen Gastronomiebetriebe wieder Speisen vorbestellt und abgeholt werden. „Diese Selbstabholung ist allerdings mit strengen Auflagen verbunden, die es unbedingt einzuhalten gilt“, mahnen die Fachgruppenobmänner der oö. Gastronomie und Hotellerie, Thomas Mayr-Stockinger und Gerold Royda, zu eiserner Disziplin, da sonst bei Nichtbeachtung eine abermalige Schließung drohe. Sie appellieren an die Betriebe, ebenso aber auch an die Konsumenten, sich an die damit verbundenen strengen Regeln zu halten. Das Liefern und Abholenlassen von vorbestellten Speisen steht grundsätzlich allen Betriebsarten des Gastgewerbes offen, allerdings sind dabei strenge Regeln zu befolgen. Wenn sich, wie Mayr-Stockinger und Royda erfahren haben, vereinzelt Würstelstände, Eisdielen und Kebapbuden nicht an diese Regeln halten, ist das höchst fahrlässig und schlichtweg inakzeptabel, warnen die Branchensprecher, weil sie damit eine abermalige Schließung der Gaststätten riskieren.

Große Herausforderung

Bezirkswirtesprecher Gerhard Trautner musste sein "Bauernwirtshaus" in Klaffer ebenfalls schließen. Einen Abholservice bietet Trautner keinen an, da er in seinem Lokal nur Getränke ausschenkt. Er bittet die Bevölkerung, die heimischen Wirte nach der Krise zu unterstützen: "Die jetzige Situation ist eine große Herausforderung und niemand weiß, wie es danach weitergeht. Umso wichtiger ist es, dass wir unseren regionalen Wirten danach wieder auf die Beine helfen. Die Abhol- und Lieferservices, die derzeit angeboten werden, seien eine gute Lösung: "So können die Verluste zumindest etwas gemindert werden", sagt Trautner und ergänzt: "Alle Wirte, die die Gelegenheit haben, solche Services anzubieten, sollen diese Chance nutzen."

Menü von Montag bis Freitag

Das Wirtshaus zur Krenbrücke in Aigen-Schlägl bietet Abhol- und Lieferservice an. "Geliefert wird im Umkreis von 15 Kilometern", sagen die Chefs Monika und Fredy Zinöcker. Bei der Abholung, die über den Hintereingang erfolgt, achten sie darauf, das Essen schnell und unkompliziert zu übergeben. In der Küche werden die vorgegebenen Regeln ebenfalls umgesetzt: "Die Mitarbeiter tragen einen Mund-Nasen-Schutz und versuchen, so gut es geht, genügend Abstand zu den Kollegen zu halten." Die warmen Speisen können von Montag bis Freitag von 11 bis 13 Uhr in Aigen-Schlägl abgeholt und unter 0664/73762053 bestellt werden. Die Speisekarte stellen die Wirte auf ihrer Facebook-Seite zur Verfügung.
Vorbestellen und Abholen – dieses Service bietet auch der Gasthof Grill in Oepping an. Die Speisekarte sowie das Wochenmenü sind online unter gasthof-grill.at ersichtlich. Mehr Infos dazu gibt es unter 07289/8262.

"Macht das Kraut nicht fett"

"Es ist ein Desaster für die ganze Gastronomie", beschreibt Wirt Manfred Zinöcker aus St. Martin die Situation. In diesem Jahr wären wieder zahlreiche Caterings für Hochzeiten und andere Feste geplant gewesen, die nun alle abgesagt werden mussten. Um der Krise zu trotzen, bietet Zinöcker ebenfalls von Montag bis Freitag ab 11 Uhr ein Mittagsmenü an, welches er auf der Facebook-Seite sowie auf der Homepage laufend aktualisiert. Wie auch in Aigen-Schlägl und Oepping ist es in Zinöckers Küche Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. "Das Geschäft läuft schleppend, denn viele wissen nicht, dass sie die Speisen bei uns abholen können", sagt der St. Martiner und ergänzt: "Es ist zwar toll, dass die Gäste das Essen abholen können, aber das macht das Kraut nicht fett. Auch wir verzeichnen enorme Einbußen."

Regeln müssen eingehalten werden

Das Abholen von Speisen ist für Kunden dann möglich, wenn

  • Speisen mittels Bestellsystem (telefonisch oder per Mail) vorbestellt und nicht vor Ort ausgewählt wurden. Zwischen Bestellung und Abholung müssen also ein zeitlicher und örtlicher Abstand sein, ansonsten kann man nicht von einer Vorbestellung sprechen
  • die Speisen nicht vor Ort konsumiert werden (d. h. Speisen verpacken, Eis in Eisboxen, keine Abgabe in offenen Tüten oder Bechern)
  • bei der Übergabe der auch sonst vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird
  • die Betriebsstätte grundsätzlich nach außen ersichtlich geschlossen ist
  • das Betreten ist nur für jene Kunden zulässig, die vorher bestellte Speisen abholen
  • wenn dafür gesorgt wird, dass Personen nach Möglichkeit nur einzeln ins Lokal gelassen werden, oder durch andere geeignete Vorkehrungen sichergestellt wird, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird
  • Massenansammlungen im oder vor dem Lokal vermieden werden und über das Abholen hinaus kein weiteres Verweilen im oder vor dem Lokal erfolgt
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