Arbeitnehmer untersützen
Antragsstellung noch bis Ende März möglich

ÖAAB-Bezirksobfrau Gertraud Scheiblberger informiert über aktuelle Unterstützungen. | Foto: Foto: OÖVP Klub
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Bis 31. März 2021 ist noch eine Antragstellung für den OÖ-Corona-Härtefonds für Arbeitnehmer elektronisch an das Land OÖ oder persönlich in den AK-Bezirksstellen möglich, informiert ÖAAB-Bezirksobfrau und Landtagsabgeordnete Gertraud Scheiblberger.

BEZIRK ROHRBACH. Wer aufgrund der Coronakrise in den Monaten Dezember 2020 und Jänner 2021 arbeitslos geworden ist oder durch Kurzarbeit Einkommensverluste hinnehmen musste, kann mit bis zu 500 Euro einmalig unterstützt werden. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, es muss zudem eine mindestens 20-prozentige Netto-Haushaltseinkommensverringerung vorliegen. Details gibt es online unter www.ooe.gv.at 

Neues Familienpaket

Der Familienhärtefonds wird bis Ende Juni 2021 verlängert und um weiter 50 Millionen Euro aufgestockt. „Außerdem wird der anspruchsberechtigte Personenkreis auf Landwirte ausgeweitet“, zeigt sich Scheiblberger erfreut. Junge Erwachsene, die etwa in Schulung waren oder studiert haben, mussten für den Erhalt der Familienbeihilfe im vergangenen Jahr keinen Leistungsnachweis erbringen. Diese Erleichterung in der Beantragung der Familienbeihilfe wird bis Ende März 2021 verlängert. Außerdem muss niemand die Familienbeihilfe zurückzahlen.

Kurzarbeit und Homeoffice

Die Verlängerung der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 sowie das Homeoffice Maßnahmenpaket sind weitere Errungenschaften sowohl für Arbeitnehmer als auch Unternehmer. Im vergangenen Jahr haben rund 42 Prozent der Arbeitnehmer im Homeoffice gearbeitet. „Und auch in Zukunft wird dieses Arbeitsmodell den Arbeitsalltag prägen. Daher ist es wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den arbeitenden Menschen eine Rechtssicherheit geben“, ist die ÖAAB-Bezirksobfrau überzeugt.

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