Kein Einlass für Asylwerber

Elisabeth Rieser von der Antidiskriminierungsstelle und Maria Quiyen Jenny wollen auf das Problem aufmerksam machen.
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SALZBURG (lg). Eigentlich wollten Maria Quiyen Jenny und ihre Freunde, darunter fünf Asylwerber aus Syrien, einen gemütlichen Abend in der Salzburger Altstadt verbringen. "Freunde treffen, sich unterhalten und gemütlich etwas trinken, wie man das halt gerne macht als junger Mensch", erzählt die 23-jährige Salzburgerin. Der Abend nahm aber bereits am Eingang des Innenstadtlokals ihrer Wahl ein jähes Ende. "Der Türsteher hat unsere Ausweise verlangt, meine fünf Freunde aus Syrien zeigten ihm ihre Asylkarte, auf der sowohl ein Lichtbild als auch sämtliche andere Daten wie Geburtsdatum oder Name angeführt sind. Daraufhin sagte der Türsteher, dass er die Asylkarte nicht akzeptiert, sondern einen österreichischen Ausweis braucht. Ein Freund aus Deutschland, der auch mit dabei war, fragte dann, ob er dann auch nicht reindürfe, da er auch keinen österreichischen Ausweis besitzt. Letztendlich sagte der Türsteher, dass er Personen mit einer Asylkarte nicht reinlassen dürfe", erzählt Jenny, die wenig später erneut diese Erfahrung in einem anderen Lokal in der Stadt machte.

Diskriminierung liegt vor

"Da wollten wir gemeinsam mit unseren syrischen Freunden zu einem Clubbing, der Türsteher verwehrte ihnen den Eintritt. Als wir dann in ein anderes Lokal in der Gstättengasse gehen wollten, dasselbe Erlebnis. Der Türsteher sagte dann, dass er die Anweisung habe, keine Asylwerber reinlassen zu dürfen, anscheinend würde man sich Sorgen um Übergriffe auf junge Frauen machen", berichtet die 23-jährige Pädagogin, die auf diese Diskriminierung und die vorherrschenden Vorurteile aufmerksam machen will. Die aktuelle Problemlage bestätigt Elisabeth Rieser von der Antidiskriminierungsstelle Salzburg. "Uns liegen Berichte vor von Betroffenen und Zeugen, nach denen zu vermuten ist, dass die Türsteher von den Lokalbetreibern angehalten werden, generell Asylwerbern den Zutritt zu verwehren. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Leider werden uns immer wieder Fälle gemeldet, wo Betroffene aufgrund ihrer äußeren Erscheinung diskriminiert werden, ob es nun die Hautfarbe, das Tragen eines Kopftuches oder ein fehlerhaftes Deutsch ist", so Rieser. Allein 2015 wurden insgesamt 191 Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle gestellt, der Großteil davon aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit. "Für mich unverständlich, einerseits wird verlangt, dass sich Asylwerber integrieren, aber ihnen wird dazu ja kaum eine Möglichkeit gegeben", ergänzt Jenny.

Beratung und Hilfe

Die Antidiskriminierungsstelle, bei der sich von Diskriminierung Betroffene melden können, befindet sich im ABZ-Haus der Möglichkeiten in Itzling in der Kirchenstraße 34 und ist am Montag von 16-18 Uhr, am Dienstag von 11-13 Uhr und am Mittwoch von 14-18 Uhr geöffnet. Tel.: 0676/ 8746 6979 oder unter office@antidiskriminierung-salzburg.at sowie auf www.antidiskriminierung-salzburg.at

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