Zu wenig Geld für Kassa-Job
GPA will Handelsunternehmen bei der Umsetzung des OGH-Scannerkassen-Urteils in die Pflicht nehmen.
SALZBURG (af). Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur kollektivvertraglichen Einstufung von Kassierinnen und Kassierern an Scannerkassen, sieht die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) noch Nachholbedarf bei einigen Handelsunternehmen.
Licht und Schatten
Es gebe positive Beispiele wie die beiden großen Supermarktketten oder eine Möbelhauskette, die von sich aus Missstände sofort beseitigt hätten, erklärt GPA-Salzburg Geschäftsführer Walter Steidl. „Aber wir haben es leider auch mit ein paar Hartnäckigen zu tun.“ Namen von säumigen Unternehmen wolle er zwar nicht nennen, besonders großer Nachholbedarf bestehe jedoch bei Baumärkten. „Wir werden die Einhaltung des Urteils auf jeden Fall und mit allen Mitteln einfordern“, kündigt Steidl an.
Gehaltszettel überprüfen
Die GPA geht nach eigenen Angaben von ca. 2.500 falsch eingestuften Kassierinnen und Kassieren in Salzburg aus. „Wir bekommen täglich mehrere Anrufe, allein in den letzten beiden Wochen waren es 31“, so Steidl. „Wir raten allen Betroffenen dringend, ihre Gehaltszettel zu überprüfen.
Bis zu 150 Euro Unterschied
Eine falsche Einstufung laut Kollektivvertrag kann einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten – im fünften Beschäftigungsjahr rund 150 Euro monatlich.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.