Nichtraucherschutz in Gastronomie und am Arbeitsplatz

Frau zerbricht Ihre letze Zigarette. | Foto: I Quelle: www.colourbox.de
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  • Frau zerbricht Ihre letze Zigarette.
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Die Europäische Union plant zum Schutz vor Passivrauch noch in diesem Jahrzehnt ein generelles, europaweit geltendes Rauchverbot durchsetzen, sofern die Mitgliedsländer nicht entsprechend handeln. Nach wie vor atmen viele Nichtraucher unfreiwillig Tabakrauch ein. Am häufigsten kommt dies in Restaurants, Cafés, öffentlichen Einrichtungen und im Freundes und Bekanntenkreis vor. Auch am Arbeitsplatz kann unfreiwilliges Rauchen zum Problem werden. Österreich hat mit 38 Prozent eine der höchsten Raucherquoten.
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben jährlich vier Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Über 100 Millionen Menschen sind im 20. Jahrhundert weltweit am Nikotinkonsum gestorben. In den Industrieländern birgt der „Zigarettengenuss“ eine der Hauptrisikoquellen für den vorzeitigen Tod.

Gesundheitliche Folgen des Passivrauchens
Studien belegen, dass Passivrauch bis zu viermal schädigender als direkt inhalierter Rauch ist. Beim Verglimmen entsteht ein Nebenstromrauch, mit in etwa 85 Prozent stellt dieser den größten Rauchanteil in der Raumluft dar. Die vom Raucher ausgeatmete Luft kommt hinzu.
Passivrauch besteht aus gasförmigen und partikelförmigen (sog. Feinstaub) Substanzen. Letztere sind besonders bedenklich, da sie tief in die Lunge vordringen und sich dort festsetzen.
Augenbrennen und Schwellungen sowie Rötungen von Schleimhäuten können mögliche Folgeerscheinungen sein. Schwerwiegende Erkrankungen wie Atemwegserkrankungen, Asthmaanfälle, ein Schlaganfall oder Brustkrebs können auftreten.
Jährlich sterben in Österreich 856 Menschen an den Folgen des Passivrauchens zuhause und 173 weitere durch Passivrauchen am Arbeitsplatz. Mit einer jährlichen Todesfallrate von 1.029 übersteigt diese Zahl den Anteil der Verkehrstoten in Österreich um ein Vielfaches.
Aus diesem Grunde müssen Maßnahmen der Intervention ergriffen werden.

Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz
Der erste Schritt in Bezug auf die Umsetzung kann z. B. eine Problemfeldanalyse darstellen. Wo genau sind Mitarbeiter der „potentiellen Gefahr“ ausgesetzt. Welche Gegenmaßnahmen lassen sich einleiten? Weitere wichtige Aspekte sind informieren und kommunizieren. Mit Tafeln oder Hinweisschildern kann deutlich auf geltende Verbote aufmerksam gemacht werden. Regelmäßiges Überwachen und Prüfen sichern die Umsetzung. Auch um Feedback kann gebeten werden, so können die Störfelder erkannt und beseitigt werden.
Umfragen belegen, dass die Mehrzahl der Beschäftigten den Nichtraucherschutz befürwortet.
Rauchen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich in österreichischen Büroräumen, Sanitäts- und Umkleideräumen verboten. Siehe: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz/Rauchen_am_Arbeitsplatz.html
Aufgrund des Tabakgesetzes gilt während des Parteiverkehrs ein generelles Rauchverbot. Infos unter: https://www.jusline.at/index.php?cpid=15187b37c475f3e8bfc113aaa6ceb3d4Nichtraucher müssen in Aufenthalts und Bereitschaftsräumen durch organisatorische oder technische Maßnahmen vor den Folgen des Passivrauchens geschützt werden. Raucherkabinen sind eine geeignete Möglichkeit um die Gefahren abzuwehren.Diese können je nach Größe und Beschaffenheit der Bürogebäude innen oder außen aufgestellt werden.

Nichtraucherschutz in der Gastronomie

In Österreich gilt seit dem 01.01.2009 das Rauchverbot in der Gastronomie. Lokalitäten, deren Räume die Größe von 50 bis 80 Quadratmetern nicht übersteigen, oder nur über einen Gastraum verfügen, sind davon ausgenommen. Ab Mai 2018 soll in Österreich ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits präsentiert und begutachtet. Eine Übergangsfrist bis 2018 ist vorgesehen. Gaststätten die bereits bis Juli 2016 auf Nichtraucher umgestellt haben, erhalten die „Nichtraucherschutz-Prämie“.
Dadurch erhoffen sich die Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner die vorzeitige Umstellung in vielen Lokalen.

Vergleich der Maßnahmen für den Nichtraucher Schutz in Europa
Irland gilt als Vorreiter, seit 2004 besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Studien belegen, dass das Rauchverbot zu 94 Prozent befolgt wird. In Malta, Schweden, Lettland und Litauen gelten auch seit dem Jahr 2004 Nichtraucherschutzgesetze. In Griechenland wird das Rauchverbot häufig ignoriert. In Spanien werden oft Ausnahmegenehmigungen erteilt. In Frankreich gibt es seit dem 01.Januar2008 Raucherkabinen in Cafés, Lokalen und Diskotheken, diese müssen vom Personal nicht betreten werden. Irland und Schottland besiegelten in diesem Jahr ebenfalls den Nichtraucherschutz.

Frau zerbricht Ihre letze Zigarette. | Foto: I Quelle: www.colourbox.de
Dieser Anblick wird in Österreichischen Kneipen bald der Vergangenheit angehören. | Foto: I Quelle: www.colourbox.de
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