Familienrecht Neu bringt viele Änderungen – auch für Bezirksgerichte

BEZIRK (bich). Seit 1. Februar ist das Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013 in Kraft. Während das neue Namensrecht für wenig Diskussion sorgt, ist das neue Kindschaftsrecht in Fachkreisen umstritten, gilt als unausgegoren – insbesondere was die Änderungen in Sachen Obsorge bei strittigen Trennungen betrifft. Einigen sich Eltern nach einer Trennung nicht über das Sorgerecht, so soll das Gericht zum Wohle des Kindes für einen Zeitraum von sechs Monaten eine vorläufige Regelung in Sachen Unterhalt, Obsorge und Kontakt veranlassen und erst danach einen endgültigen Entscheid treffen. In dieser "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung" bleibt die bisherige Obsorgeregelung bestehen. Beide Elternteile müssen in diesem halben Jahr nachweisen, dass sie die Erfordernisse der begehrten Obsorgeentscheidung erfüllen können. Ihr Verhalten in dieser Zeit soll vom Gericht für die Entscheidungsfindung mit berücksichtigt werden. Kritiker befürchten dabei einen Wettkampf um das Kind.

Verstärkter Machtkampf um Kind befürchtet

Auch die Schärdinger Rechtsanwältin Maria Weidlinger, Expertin für Ehe- und Familienrecht, glaubt nicht daran, dass es dadurch zu einer Verbesserung der Gesamtsituation kommt: "Möglicherweise wird damit ein bestehender Machtkampf der Eltern sogar noch unterstützt." "Familiengerichtshilfen" in Form geschulter Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen sollen die Familien vor und während des Verfahrens begleiten. Ob sie tatsächlich einvernehmliche Lösungen fördern – wie es im Gesetz angedacht ist – muss sich erst in der Praxis zeigen.
Das kann jedoch noch dauern, gibt es in Österreich doch erst an vier Bezirksgerichten entsprechende Einrichtungen. Während die Bezirksgerichte in den Landeshauptstädten noch heuer mit Familiengerichtshilfen ausgestattet werden sollen, müssen Bezirksgerichte wie Schärding bis 2014 warten. Auch andere im Gesetz aufgelistete Einrichtungen wie Familien- und Elternberatungen, Anti-Gewalt-Trainer oder Mediatoren, die Eltern zum Teil verpflichtend besuchen müssen, gibt es in vielen Bezirken noch nicht – auch in Schärding. "Inwieweit Geld vom Bund für eine gut funktionierende, ausreichend besetzte Familiengerichtshilfe vorhanden sein wird, wird sich erst noch zeigen", meint Weidlinger.

Gerichte: Mehr Arbeit bei gleich viel Personal

Bis dahin sind die Gerichte weitgehend auf sich alleine gestellt. Denn zusätzliche Planstellen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Das heißt: Mehr Arbeit bei gleichem Personalstand. Denn dass das neue Gesetz zu einem Mehraufwand führen wird, ist klar. Zum einen durch die neue Form der strittigen Obsorgeverfahren, zum anderen dadurch, dass nun auch außereheliche Väter erstmals Obsorge und geschiedene Väter neue Verfahren beantragen können. Am Bezirksgericht Schärding gab es in den letzten Jahren durchschnittlich zwischen 70 und 90 Obsorgeverfahren pro Jahr. Vervielfacht sich deren Zahl, ist davon auszugehen, dass sich die Wartezeiten auf ein Verfahren stark verlängern. Mit Blick auf die fehlenden Einrichtungen stellt sich grundsätzlich die Frage, ob und wie manche Gesetzesänderungen realisiert werden können.

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