Ein 'Volksfest-Rausch' mit rechtlichen Konsequenzen
BEZIRK. In Streit geriet ein 35-jähriger Gast am Wieselburger Volksfest im vergangenen Juni. Eine völlig unbeteiligte Frau, die beim Nebentisch stand, kam dabei unverhofft zum "Handkuss". Der stark alkoholisierte Mann versetzt der 51-Jährigen von vorne einen Stoß gegen den Oberkörper.
"Dann bin ich geflogen", berichtete die Frau als Zeugin am Landesgericht St. Pölten, wo sich der 35-Jährige als Angeklagter wiederfand. Bei dem Sturz hatte sich die Frau das linke Handgelenk gebrochen.
Richter Slawomir Wiaderek sprach der Frau ein Schmerzensgeld in der Höhe von 500 Euro zu.
Für den Beschuldigten endete der Prozess mit einer Diversion. Mit 60 Stunden gemeinnütziger Leistungen innerhalb von sechs Monaten kann der Arbeitslose seine Schuld tilgen, vorausgesetzt, dass die Staatsanwaltschaft dem außergerichtlichen Tatausgleich zustimmt.
"Nach Erbringen dieser Leistungen wird das Verfahren eingestellt", belehrte ihn Richter Wiaderek.
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