"Kann den Impuls zu stehlen nicht steuern"
Ladendiebin aus dem Bezirk Scheibbs musste sich vor Gericht verantworten.
BEZIRK. "Ich wollte die Jacken einfach haben", begründete eine vierfach vorbestrafte Frau aus dem Bezirk Scheibbs den Diebstahl von zwei Winterjacken im Wert von 700 Euro in einem Scheibbser Geschäft.
Wenige Wochen nach Verurteilung wieder gestohlen
Am Landesgericht St. Pölten meinte der zuständige Richter: "Ich werde aus Ihnen nicht schlau."
Damit drückte er seine Verwunderung darüber aus, dass die Beschuldigte nur wenige Wochen nach ihrer letzten Verurteilung im September 2014 abermals Ladendiebstähle, zuletzt im Februar 2015 ein Parfum, verübte.
Insgesamt 22 Monate aus bedingt ausgesprochenen Haftstrafen könnten bei einer neuerlichen Verurteilung widerrufen werden. Staatsanwältin Barbara Kirchner sprach sich für den Widerruf aus.
Impuls zu stehlen nicht unter Kontrolle
"Ich kann den Impuls zu stehlen nicht steuern", schluchzte die 45-Jährige, von Verteidiger Marc Gollonitsch vertreten. Ein Gutachten vor einem Jahr attestierte der Angeklagten jedoch Zurechnungsfähigkeit.
Angeklagte will eine Therapie
Sie wisse, dass sie stehle und dass dies verboten sei, erklärte der Richter und ergänzte: "Auf irgendeine Weise geht es Ihnen also beim Stehlen gut."
"Ja, drum wäre eine Therapie für mich so wichtig", plädierte die Angeklagte.
Der Richter vertagte die Verhandlung für ein weiteres Gutachten: "Ich kann in die Frau nicht hineinschauen."
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