Freiheitsstrafe
Prozess: Mann aus dem Bezirk bestreitet Vergewaltigung
Mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren endete für einen 61-Jährigen aus dem Bezirk Scheibbs ein Prozess am Landesgericht St. Pölten, dem Staatsanwältin Barbara Kirchner zur Last legte, eine 44-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Verteidigerin Martina Gaspar legte unmittelbar nach dem Schuldspruch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
BEZIRK SCHEIBBS. Eigentlich vertrete sie meist Opfer von sexuellen Gewalttaten, in diesem Fall sei sie jedoch überzeugt davon, dass ihr Mandant unschuldig sei und ihm geholfen werden müsse. „Es kann mir ja gar nichts passieren, wenn ich die Wahrheit sage“, meinte der Beschuldigte noch vor dem Prozess, in dem er sich nicht schuldig bekannte, alles bestritt und darüber hinaus nicht viel sagte, weil es seiner Meinung nach auch nichts zu sagen gebe.
Dagegen berichtete die Frau in einer außergewöhnlich langen kontradiktatorischen Einvernahme von insgesamt drei Vorfällen, von denen sie ihrem Ehemann erst nach Jahren erzählte. Kontakt hatte sie zu dem Pensionisten, als sie ein Haus für ein Projekt von ihm mietete. Das Projekt scheiterte, die Miete bzw. die Kaution sei sie, laut Aussage des 61-Jährigen, großteils schuldig geblieben, weshalb es auch zu einem Rechtsstreit gekommen sei.
Dreimaliger Übergriff
Nur zum Reden habe sie den Vermieter 2016 in dessen Wohnung aufgesucht. Sie könne auch in Naturalien bezahlen, habe er gemeint, sie auf einen Tisch gedrückt und vergewaltigt. Als sie in der Folge noch zweimal, ebenfalls zu Aussprachen bei ihm war, sei es zu gleichgelagerten Übergriffen gekommen. Allerdings ohne Gewalt, da sie sich nicht gewehrt habe, sondern paralysiert alles über sich ergehen habe lassen, was Richterin Doris Wais-Pfeffer als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung wertete.
Im Prozess stand Aussage gegen Aussage, wobei der Schöffensenat die Frau als wesentlich glaubhafter einschätzte. Einerseits habe sie keinen Grund gehabt, ihn nach Jahren so schwer zu belasten, zumal der Rechtsstreit längst beendet war, andererseits gab es Details, an die sie sich in mehrfacher Befragung ohne Widersprüche erinnerte.
Sie sei am Tisch gelegen, wie ein Stück Brot und ihr grause noch heute von seinem Körpergeruch, habe sie in ihrer Aussage immer wieder erwähnt, also, wie Kirchner meinte, Eindrücke, die ein Opfer nur in so einer Situation im Gedächtnis behalte.
Für den Senat waren auch Verhalten, Mimik und Gesten der Frau bei ihrer Einvernahme nicht gespielt. Vorerst wurde ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zugesprochen.
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