"Rauschgschicht"
Ungarn ließen in Göstling die Fäuste sprechen
Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung mussten sich am Landesgericht St. Pölten zwei Ungarn, beide 24 Jahre alt, verantworten. Sie bekannten sich zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Michael Lindenbauer schuldig, sprachen zunächst jedoch von Notwehr und Nothilfe, bevor sie aufgrund der Beweislage zuletzt ein Geständnis ablegten.
MOSTVIERTEL.
„Drei schwer Betrunkene sind zur falschen Zeit am falschen Ort zusammengekommen“,
resümierte der Richter den Vorfall, der sich am 13. Februar dieses Jahres in Göstling an der Ybbs zugetragen und für einen 29-Jährigen mit einem Nasenbeinbruch geendet hatte.
Eine Raftingtour führte die beiden Angeklagten nach Österreich, wo sie im Bezirk Scheibbs auch übernachten wollten. Sie besuchten bereits am Nachmittag mehrere Lokale, konsumierten Alkohol und landeten zuletzt in einer Bar in Göstling.
Mit 1,4 Promille stieß der Erstangeklagte beim Verlassen des Lokals mit dem 29-Jährigen zusammen, der seine Alkoholisierung offensichtlich auch nicht unter Kontrolle hatte und vermutlich übertrieben heftig reagierte. In der darauf folgenden Auseinandersetzung bedienten sich die Ungarn ihrer Fäuste, wodurch sich der 29-Jährige die blutige Nase holte.
„Es war ein schlimmer Fehler“, meinte der Zweitangeklagte, der in Ungarn bereits wegen Alkohol am Steuer aufgefallen war. Verteidiger Daniel Mozgar stellte ein diversionelles Vorgehen in den Raum und wies darauf hin, dass seine Mandanten die Verantwortung übernommen hätten. Gleichzeitig anerkannte er in deren Namen die Schmerzensgeldforderung von 400 Euro.
Für den Richter kam das reumütige Geständnis zu spät. Er verurteilte den unbescholtenen Erstangeklagten zu zwölf, den Zweitangeklagten zu 14 Monaten bedingter Haft mit einer Probezeit von drei Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.
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