Beschädigtes Pickerl muss umgetausch werden

Beim Eiskratzen an der Frontscheibe ist Vorsicht angebracht, eine Strafe kann teuer werden. | Foto: Öamtc
  • Beim Eiskratzen an der Frontscheibe ist Vorsicht angebracht, eine Strafe kann teuer werden.
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  • hochgeladen von Barbara Schießling

Der Eiskratzer ist momentan wieder im Dauerbetrieb. Dabei ist Vorsicht angebracht. Denn oft wird das Auto dabei nicht nur von Eis befreit, sondern auch gleich vom Pickerl. Alleine 15.252 Ersatzplaketten wurden im Vorjahr beim ÖAMTC ausgestellt. Ein Ersatzpickerl wird mit dem letzten Gutachten an allen ÖAMTC-Stützpunkten um 1,45 Euro angebracht. "Wird die an der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe angebrachte § 57a-Überprüfungsplaktte beschädigt, sollte zu Beweiszwecken der letzte Bericht der Überprüfung gemäß § 57a Kraftfahrgesetz mitgeführt und unverzüglich ein Ersatzpickerl beantragt werden", empfiehlt Öamtc-Jurist Martin Hoffer. Wird man nämlich mit beschädigtem Pickerl erwischt, können sonst theoretisch Strafen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. "In der Praxis liegt die übliche Strafhöhe jedoch bei maximal 150 Euro", so Hoffer.

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