Lehre
Mit dem Meister auf NQR 6
BEZIRK (dkh). Jeder Person ab dem 18. Lebensjahr ist dazu befähigt, die Meisterprüfung abzulegen. Besonders im Handwerk und in reglementierten Gewerben ist das oder eine Befähigungsnachweis oft die Voraussetzung dazu, ein eigenes Unternehmen gründen zu können. Seit dem letzten Jahr wurde die absolvierte Meisterprüfung im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf Stufe 6 der achteiligen Skala gehoben und damit einem Studienabschluss "Bachelor" gleichgestellt. Diese Aufwertung der Ausbildung auf die gleichwertige – jedoch nicht gleichartige – Stufe 6 war eine lange Forderung der Wirtschaftskammern, die von Wirtschaftsministern Margarethe Schramböck im vergangenen September umgesetzt wurde. Dadurch werden Bildungsabschlüsse und Qualifikationen vergleichbarer gemacht.
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