Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung

SCHWAZ. Alle registrierkassenpflichtigen Betriebe müssen ab 1.4.2017 Registrierkassen verwenden, die über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt. Die Betriebe benötigen dazu eine der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung entsprechende Version ihres Kassensystems sowie eine Signaturerstellungseinheit. Diese beiden technischen Einheiten müssen bis 31.3.2017 vom Unternehmen oder dessen steuerlichen Parteienvertreter (Steuerberater) über FinanzOnline angemeldet und überprüft werden. 
Bereits seit 2016 haben Unternehmen zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkassenpflicht) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,-- und die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten. Für jedes Unternehmen besteht zudem seit 2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. 
Stefan Bletzacher, Leiter der WK Schwaz teilt auf Nachfrage des BEZIRKSBLÄTTER mit, dass sich in letzter Zeit Anfragen von besorgten Unternehmern häufen, die die vorgeschriebene Implementierung des Manipulationsschutzes zeitgerecht bis Ende März umsetzen wollen, die Registrierkassenhändler aber durch die Menge der Aufträge und auch aufgrund von Lieferengpässen zum Teil nicht in der Lage sind, alle Arbeiten fristgerecht umzusetzen. In einem solchen Fall kann sich der Unternehmer nur dann einer Strafe entziehen, wenn er nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht, dass er die Beschaffung oder die Umrüstung der Registrierkasse bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 bereits beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in seiner Sphäre gelegen ist.
Bletzacher gibt den Betrieben, die es nicht mehr zeitgerecht schaffen den Tipp, die schriftliche Bestätigung des Kassenhändlers griffbereit zu haben, damit Sie diese im Zuge Kassennachschau durch die Finanzpolizei den Organen vorweisen können. Weil nach wie vor viele Fragen offen sind, bietet die Wirtschaftskammer Schwaz am 23.3.2017 am Nachmittag eine kostenlose Informationsveranstaltung zur Registrierkassenpflicht an, bei der die Betriebe aktuelle rechtliche und technische Informationen zur Registrierkassenpflicht erhalten sowie Empfehlungen zur Vorbereitung auf Prüfungen durch die Finanzbehörden bekommen. Zudem werden die Betriebe an diesem Nachmittag über aktuelle Erscheinungsformen zur Internetkriminalität und wie man sich dagegen schützen kann informiert. Vortragende sind Dr. Markus Knasmüller, Kassensoftware-Experte, Hofrat Thomas Wörgötter, Leiter der Finanzpolizei Tirol und Chefinspektor Hans-Peter Seewald vom Landeskriminalamt Tirol.

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