Sieg im Konfitürenprozess
Darbo darf den Slogan behalten und Marmelade „naturrein“ bezeichnen.
STANS (red). Die Rechtsstreitigkeit zwischen dem deutschen Konfitürenhersteller Zentis GmbH & Co KG und dem Stanser Unternehmen hat mit einem Erfolg der Adolf Darbo AG geendet: Das Landgericht Köln wies in erster Instanz die Klage, die im Dezember 2009 von Zentis eingebracht worden war, in sämtlichen Punkten ab. „Diese Entscheidung kommt für uns nicht unerwartet. Wir freuen uns aber, dass sich das Gericht unserer Rechtsauffassung angeschlossen hat“, betont Geschäftsführer Martin Darbo.
Nur Früchte, Zucker, Zitrone
Die Klage hatte in erster Linie darauf abgezielt, dem Familienunternehmen die Verwendung der Wortbildmarke „d’arbo naturrein“ und des Werbeslogans „In Darbo naturrein kommt nur Natur rein“ zu untersagen. Der Stanser Marmeladenhersteller wiederholte die Argumentation, mit der bereits im Jahr 2000 ein ähnlicher Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewonnen worden war: das Unternehmen hält sich strikt an die Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelrechts, das die Bezeichnung „naturrein“ gestattet, sofern eine Konfitüre ausschließlich aus Früchten, Gelierzucker und Zitronensaftkonzentrat hergestellt wird. Dies können externe Untersuchungsanstalten und firmeneigene Labors bestätigen.
„Sollte unser Prozessgegner den Instanzenzug voll ausschöpfen, dürfen wir dem weiteren Verfahren gelassen entgegensehen“, hält Martin Darbo fest.
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