Vorsicht bei Arbeitsrecht

- hochgeladen von Florian Haun
SCHWAZ (red). Zu wesentlichen Themen wie Krankenstand, Urlaub oder Kündigung halten sich falsche Meinungen sehr hartnäckig. Um mögliche Nachteile für die Arbeitnehmer zu vermeiden, informiert die AK Tirol über die häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht.
Viele Irrtümer
Muss ich Überstunden machen? Kann ich im Krankenstand gekündigt werden? Beschäftigte sind immer wieder mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert. Gutgemeinte Ratschläge aus dem persönlichen Umfeld entpuppen sich jedoch häufig als Irrtum, mit eventuellen Job-Fallen als Konsequenz. Denn im Ernstfall zahlt der drauf, der seine Rechte und Pflichten nicht kennt. Wer sich nicht absolut sicher ist, erkundigt sich am besten bei den Profis seiner Arbeiterkammer, bevor er etwas unterschreibt. Einige Beispiele für gängige Irrtümer im Bezug auf das Arbeitsrecht sind z.B. dass man im Krankenstand nicht gekündigt werden kann. Auch im Krankenstand ist eine Kündigung möglich, der Arbeitgeber muss jedoch Fristen und Termine einhalten. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen. Tipp: Im Krankenstand nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlassen. Weiters ist zu beachten, dass bei der Einvernehmlichen Kündigung nicht die Regeln der üblichen Kündigung gelten. Bei der „Einvernehmlichen“ gibt es keine Fristen und Termine, das Dienstverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, der vereinbart wurde.
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