Wirtschaftsbund: „Privatzimmervermietung braucht klare Regeln“
Was ist privat und was gewerblich. Privatzimmervermietung bewegt sich seit je her im gesetzlichen Graubereich.
SCHWAZ. Von Seiten der Tiroler Raumordnung, der Gewerbeordnung und des Steuerrechtes gibt es hier drei verschieden Auslegungen der Frage: Was ist privat und was gewerblich. Der Wirtschaftsbund fordert hier den Gesetzgeber auf, endlich einheitliche Regelungen zu beschließen und eine zeitgerechte Anpassung von Zusatzleistungen vorzunehmen. So sollten in Zukunft alle Vermieter Dienstleistungen wie etwa Wlan, eine Sauna oder auch einen Brötchenservice anbieten dürfen. Für mittlere Betriebe mit bis zu 30 Betten wäre laut WB ein „Gewerbe light“ angebracht. Im Klartext hieße dies eine Erleichterung im Betriebsanlagenrecht. „Der Gesetzgeber muss hier endlich klare Regeln schaffen. Vor allem bei der maximalen Bettenzahl sorgen die aktuellen Regelungen immer wieder für Verwirrung“, so WK Obfrau Martina Entner. Die getrennte Behandlung von Ferienwohnung- und Privatzimmervermietung ist dem WB ebenfalls ein Dorn im Auge. „Wir brauchen hier vor allem vom Finanzamt Klarheit darüber, ab welcher Bettenzahl das Einkommen steuerrechtlich als gewerbliches Einkommen eingestuft wird und eine SVA Pflicht besteht. Die derzeitigen Regelungen, vor allem in Bezug auf Ferienwohnungen ist mehr als unklar“, kritisiert Wirtschaftsbund Bezirksobmann Alois Rainer. Kleinere Betriebe müssten hier im Sinne des Bürokratieabbaus vor allem bei der Betriebsanlagenüberprüfung entlastet werden sind sich Entner und Rainer sicher.
Bildunterschrift: WB Bezirksobmann Alois Rainer und WK Obfrau Martina Entner sehen dringenden Handlungsbedarf bei der Privatzimmervermietung.
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