Freizeitwohnsitze: Meldung ans Land

BEZIRK (red). Bis Anfang Juli haben die Tiroler Bürgermeister ein Verzeichnis der Freizeitwohnsitze in ihren Gemeinden an das Land zu melden. Damit wird nicht nur dem lang geforderten Umstand Rechnung getragen, dass ihre Gesamtzahl endlich erfasst werden kann, sondern auch, dass dem Trend immer neue Freizeitwohnsitze zu schaffen, entgegengewirkt werden kann. Denn die ungehemmte Schaffung neuer Wohnsitze treibt auch Grund- und Immobilienpreise in die Höhe. Trotz dieses Umstands fließt die Freizeitwohnsitzpauschale nicht an die Gemeinden, sondern an die Tourismusverbände. Die AK Tirol fordert deshalb, dass die Pauschale an die Gemeinden zugewiesen und für die Schaffung von sozial erschwinglichem Wohnraum zweckgewidmet wird.

Bekanntgabe

Der 1. Juli 2017 wird für die Tiroler Gemeinden ein besonderer Tag, denn bis dahin müssen sie an die Landesregierung melden, wie viele Freizeitwohnsitze sich in ihrem Hoheitsgebiet befinden. Bis dato herrscht nämlich immer noch Unklarheit über diese Zahl, obwohl es längst Obergrenzen gibt. Unklarheit herrscht auch über die Gesamtsumme der Freizeitwohnsitzpauschale. Lediglich die Empfänger der Gelder sind bekannt: Die Abgabe fließt nämlich direkt an die Tourismusverbände des Landes. Nachdem die Verbände die im abgelaufenen Kalenderjahr eingenommenen Beträge der Tiroler Landesregierung schriftlich bekannt geben, gelten diese als zugewiesen und dienen zur Finanzierung von touristischen Vorhaben. Diese Praxis ist jedoch mehr als unverständlich, wird der Tourismus in Tirol doch aus einer Vielzahl an Töpfen gespeist. Angesichts der prekären Wohnsituation will die AK jedoch ein Umdenken und fordert das Land auf, die Freizeitwohnsitzpauschale nicht mehr den TVB sondern der jeweiligen Gemeinde zuzuweisen und sie für die Schaffung und Erhaltung sozial erschwinglichen Wohnraums zweckzuwidmen.

Viel versucht

Die Liste Fritz mit Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider hat seit dem Jahr 2015 mit zahlreichen Anträgen im Tiroler Landtag versucht zu erfahren wieviel Freizeitwohnsitze es tatsächlich im Land gibt. Die Fraktion ist mit ihren Anfrage jedoch regelmäßig abgeblitzt bzw. erhielt keine Auskunft. Am 1. Juli soll nun jedoch tatsächlich ans Tageslicht kommen, wieviele Freizeitwohnsitze es gibt denn diese Erhebung ist im Raumordungsgesetz verankert. Für die Errichtung eines Freizeitwohnsitzes bedarf es außerdem einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Andrea Haselwanter-Schneider dazu: "Bei den Freizeitwohnsitzen zeigt sich der Ausverkauf Tirols und die komplette Verlogenheit der Tiroler Grund-und-Boden-Politik. Wer von irgendwoher kommt und mit genug Geld wachelt, bekommt einen Freizeitwohnsitz. Wenn aber ein Tiroler ein paar Quadratmeter Freiland kaufen will, wird er abgewiesen. Das kann es nicht sein, da stimmt´s doch hinten und vorne nicht mehr."

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