Wählerverzeichnisse liegen vom 18. bis 22. Dez auf

Von 18. Dezember bis 22. Dezember 2017 liegen die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl am 25. Februar 2018 in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auf. Alle Wahlberechtigten sind in das Wählerverzeichnis der Gemeinde einzutragen, in der sie am Stichtag 28. November 2017 ihren Hauptwohnsitz haben oder als „AuslandstirolerInnen“ vor dem Wegzug ins Ausland hatten. Die BürgermeisterInnen haben die Auflegung des Wählerverzeichnisses vor dem 18. Dezember durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde kundzumachen.

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