Airport: ÖBB-Personal attackiert

- <f>Die Angeklagten</f> bekannten sich natürlich als völlig unschuldig.
- Foto: mr
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Afghanen wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt
AIRPORT/KORNEUBURG (mr). Zu einem Eklat kam es am 14.7. des Vorjahres im Bahnhof des Flughafens. Wie bereits berichtet, fuhr eine ganze Sippe von Afghanen mit der S-Bahn, um per Jet einen "Heimaturlaub" anzutreten. Begleitet wurden sie von drei männlichen Familienmitgliedern im Alter zwischen (angeblich) 18 und 22 Jahren.
Kein Ticket dabei
Bei einer Fahrscheinkontrolle stellte sich heraus, dass das 22-jährige Mitglied des "Begleitschutzes" kein Ticket hatte und der kontrollierenden Zugsbegleiterin einen Ausweis zur Feststellung seiner Identität verweigerte, worauf diese die Flughafenpolizei telefonisch verständigte.
Nach dem Verlassen des Zuges attackierten die drei Angeklagten die Zugsbegleiter und das zu ihrem Schutz beigestellte Securitypersonal (so ist die Lage in Österreich: Zugsbegleiter müssen geschützt werden!). Während die männlichen ÖBB-Mitarbeiter Prügel kassierten, wurde die Zugsbegleiterin als Hure beschimpft und ihre Rangordnung von einem Angeklagten so charakterisiert: "Du Frau musst Respekt haben, ich bin ein Mann, du hast nichts zu sagen, du hast nicht da zu sein".
Nach den polizeilichen Einvernahmen war der Flieger weg, der Heimaturlaub somit gestrichen.
Die verhängten Bewährungsstrafen zwischen drei und sechs Monaten sind rechtskräftig!
Meinung unseres Gerichtsreporters
Der Verfasser dieses Beitrages beobachtet seit Jahren Strafprozesse am Landesgericht Korneuburg. Seit dem Anstieg der Flüchtlingswelle haben Prozesse gegen Afghanen, Pakistani, Tschetschenen u. a. Asiaten mit moslemischem Bekenntnis massiv zugenommen, vorwiegend geht es um Delikte wie Körperverletzung, Nötigung und gefährliche Drohung. Immer wieder rechtfertigen sich die Angeklagten mit dem Argument, sie seien "nicht respektvoll behandelt" worden. Warum die Zugsbegleiterin im nebenstehenden Fall eine "respektvollen Behandlung" vermissen ließ, ist nicht erkennbar: Sie hat in Erfüllung ihres Jobs die Fahrkarte verlangt und als diese nicht vorgewiesen wurde, einen Ausweis - dieser wurde ihr ebenso verweigert. Der von den Angeklagten für sich selbst reklamierte Respekt bestand gegenüber der Zugsbegleiterin hingegen darin, dass sie sie als "Hure" beschimpften. Wenig Verständnis wird die Bevölkerung auch dem Umstand entgegenbringen, dass Familienmitglieder der Angeklagten am Weg zum Flughafen waren, um einen "Heimaturlaub" anzutreten, also in jenes Land, vor dem sie in Österreich Schutz suchten. Damit erweisen sie allen Schutzsuchenden einen Bärendienst, weil eine positive Einstellung gegenüber Flüchtlingen so wohl nicht gefördert wird.



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