Wozu Raumordnung in NÖ,….
….wenn über die Grundstücksgrenzen eines Projekts nicht hinaus gesehen werden muss. Aktuelle Situation in Ebergassing-Wienerherberg, wo ein Mega-SPAR-Logistikzentrum am Ortsrand entstehen soll. Es gab bereits ein zweitägiges Gewerberechtsverfahren, welches jedoch nur die Rechtmäßigkeit innerhalb der Grundstücksgrenzen definiert, nicht jedoch den Einfluss auf die Umgebung und deren Bevölkerung. Natürlich bewegt sich alles innerhalb der gesetzlichen Grenzen, welche in der ersten Einreichphase mit angeblichen 130.000 LKW-Fahrten pro Jahr (täglich 358) noch nicht erreicht sind. Man stellt sich nur die Frage, warum SPAR ein Logistikzentrum mit nur 20-25% seiner Kapazität auslasten will, beziehungsweise warum die Zulassungsbehörde das Projekt nicht auf eine zukünftige Vollauslastung der 80 Laderampen überprüft. Um das Projekt “klein“ zu halten, war auch eine bereits von SPAR präsentierte Großbäckerei, nicht in den Einreichplänen zu finden.
Leider bleibt auch, wie von der Bevölkerung gefordert, die Möglichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ungenutzt, um die Gegnerschaft des Logistikzentrums (52% NEIN bei einer Umfrage der lokalen Gemeinde-ÖVP und 95% NEIN bei der wöchentlichen Bezirksblätter-Umfrage/Woche 38) von der Unbedenklichkeit zu überzeugen. Bedenken können natürlich sein, dass für dieses Projekt eine “stille“ Umwidmung von Natura 2000 Schutzgebiet stattgefunden hat, oder dass doch die Folgen der zukünftigen Vollauslastung hinterfragt werden. CO2 (von LKW-Verkehr), Lärm (7Tage/24Std) und Geruch (von der angesprochen Großbäckerei), machen eben nicht halt an der Grundstücksgrenze, des westlich vom Ort gelegenen Areals.
Bild: Dimensionen, welche in der NÖ-Raumordnung möglich sind, ohne einer ausführlichen Überprüfung zu unterliegen.
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