St. Pölten
Frau von Mann geschlagen: Bedingte Freiheitsstrafe
Entgegengesetzte Gefährlichkeitsprognosen zweier Gutachter führten Anfang Februar zur Vertagung eines Prozesses am Landesgericht, bei dem sich ein 30-jähriger St. Pöltner unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu verantworten hatte.
ST. PÖLTEN. „Wir sitzen jetzt schon zum dritten Mal vor Gericht“, meinte die 45-jährige Lebenspartnerin des Mannes, die sich trotz wiederholter Gewaltattacken immer wieder auf die Partnerschaft einließ. Diesmal ging es um einen Vorfall im November 2022, als der alkoholisierte Mann die Frau plötzlich an den Haaren aus dem Auto riss und mit Fußtritten ins Gestrüpp beförderte. Danach packte er die am Boden liegende Frau, schleifte sie auf die Mitte der Fahrbahn, schlug ihren Kopf gegen den Asphalt und trat auf ihn ein, bevor er sich im Fahrzeug schlafen legte. Als er zuhause aufwachte, versetzte er der 45-Jährigen einen Schlag ins Gesicht und stieß sie zu Boden. Danach schlug er ihren Kopf mehrmals gegen die Küchenmöbel, bevor er sie zuletzt noch würgte.
Verziehen
„Sie hat mir verziehen“, versicherte der Beschuldigte und wie Verteidigerin Andrea Schmidt betonte, habe sich ihr Mandant unmittelbar nach dem Vorfall freiwillig in stationäre psychiatrische Behandlung begeben, danach eine Suchttherapie begonnen. Während in einem ersten Gutachten die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht gegeben waren, erklärte eine Gutachterin in der Verhandlung im Februar, dass von einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass der Mann auch in Zukunft massive Gewalttaten verüben könnte, auszugehen sei, weshalb ihr eine Anstaltseinweisung gerechtfertigt erschien.
Mittlerweile sei die Einweisung vom Tisch, so Schmidt. Aufgrund eines dritten Gutachtens, bei dem Werner Brosch einerseits keine geistig-seelische Erkrankung, andererseits eine positive Entwicklung bei dem 30-Jährigen feststellte, zog die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einweisung zurück. Ebenso positiv wertete die Bewährungshilfe das Eigenengagement des Beschuldigten.
Schmidt beantragte in ihrem Plädoyer daher ein dementsprechend mildes Urteil,
„das der guten Entwicklung meines Mandanten nicht im Wege steht!“
Bedingte Freiheitsstrafe
Richter Andreas Beneder verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro, sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und erteilte die Weisung zur Fortsetzung der Psychotherapie, sowie Bewährungshilfe. Seitens der Staatsanwaltschaft ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.