St. Pölten, Biersommeliers
Prost auf den Tag des deutschen Bieres

- Nicola Buchner, Geschäftsfüherin Verband der Diplom Biersommeliers
- Foto: VDBS
- hochgeladen von Franziska Stritzl
Anlass für diesen Gedenktag war der Erlass des sogenannten Reinheitsgebots
ST. PÖLTEN. Der Tag des deutschen Bieres findet alljährlich am 23. April statt.
„Er bietet eine Gelegenheit, die Rohstoffe des Bieres und die große Biervielfalt, die daraus entstehen kann, zu würdigen“,
sagt Nicola Buchner, Geschäftsführerin des Verbands der Diplom Biersommeliers.
„Wir zelebrieren an diesem Tag die reiche Geschichte und die kreative Vielfalt des deutschen Bieres und laden dazu ein, diese zu erkunden und zu genießen.“
Anlass für diesen Gedenktag war der Erlass des sogenannten Reinheitsgebots. Dieses historische Gesetz wurde von Herzog Wilhelm IV. von Bayern am 23. April 1516 während einer Versammlung der Landstände in Ingolstadt verkündet. Ursprünglich lautete der Text: „Wir wollen, dass in all unseren Städten und Märkten und auf dem Land keine anderen Zutaten für Bier verwendet werden als Gerste, Hopfen und Wasser.“
Hefe wurde nicht explizit erwähnt. Der Pilz galt nicht als entscheidende Zutat des Bieres, sondern wurde als natürlicher Bestandteil des Brauprozesses betrachtet. Erst durch die Erforschung ihrer Funktion in den 1870er-Jahren war es später möglich, Hefe gezielt zu kultivieren, was eine gleichbleibende Qualität des Bieres ermöglichte.
Das Reinheitsgebot
Im Laufe der Jahrhunderte hat das Reinheitsgebot verschiedene Änderungen erfahren und ist heute ein Teil des deutschen Steuerrechts, festgelegt im vorläufigen Biergesetz.
Obwohl das Gesetz im Jahr 1516 erlassen wurde, ist der Begriff Reinheitsgebot relativ neu. Er wurde erstmals am 4. März 1918 vom Mitglied des Bayerischen Landtags Hans Rauch während einer Debatte über Bierbesteuerung verwendet.
Es existieren zwei Versionen des Reinheitsgebots: das bayerische und das deutsche. Die bayerische Version beschränkt die Zutaten auf Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe für untergärige Biere, während obergärige Biere zusätzlich Weizen- und Roggenmalz verwenden dürfen. Die deutsche Version ist großzügiger und erlaubt bei obergärigen Bieren noch die Zugabe von bestimmten Zuckerarten und Farbstoffen aus diesen Zuckern.

- Auf den Tag des deutschen Bieres.
- Foto: VDBS
- hochgeladen von Franziska Stritzl
Historisch betrachtet ist es nicht korrekt, vom deutschen Reinheitsgebot von 1516 zu sprechen, da zu dieser Zeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation viele verschiedene Staaten mit eigenen Gesetzen existierten.
Auch nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 gab es abweichende Regelungen.
Erst im Jahr 1906 übernahm das Deutsche Reich das heutige Verständnis des Reinheitsgebots für ganz Deutschland.
Das Gesetz wurde 1918 mit der Gründung der Weimarer Republik neu verhandelt. Bayern bestand darauf, dass die neue Republik das Reinheitsgebot beibehält. Auch nach dem Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wurde das Reinheitsgebot beibehalten.
Bier ist nicht gleich Bier
1987 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Reinheitsgebot eine unzulässige Beschränkung des freien Handels darstellt. Nicht-deutsche Brauer dürfen seitdem Biere, die nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, nach Deutschland exportieren und als Bier bezeichnen. Deutsche Brauer müssen jedoch weiterhin dem Reinheitsgebot folgen, wenn sie Biere für den eigenen Markt brauen. Die Exportbiere der deutschen Brauer sind von den Beschränkungen ausgenommen.
Vom Reinheitsgebot abweichende Biere dürfen heute gebraut werden. Allerdings müssen die Landesämter eine Genehmigung erteilen. Diese Produkte gehen aber nicht als Bier, sondern als bierähnliche Getränke in den Handel. Biersteuer fällt trotzdem an. Das gilt natürlich nicht für Bayern, wo es keine Ausnahmen vom Reinheitsgebot gibt.
„Auch mit den gesetzlich definierten Zutaten, können eine Menge unterschiedliche Biere gebraut werden, wie die Vielfalt deutscher Bierstile zeigt“,
sagt Klaus Artmann, stellvertretender Präsident des Verbands der Diplom Biersommeliers.
„Zudem gibt es in Deutschland eine Menge Biere, die außerhalb des Reinheitsgebots legal gebraut werden. Viele Brauereien experimentieren mit Zutaten wie verschiedenen Malzsorten, Gewürzen, Früchten oder mit Laktose. Einige historische Bierstile, wie die Gose, beinhalten traditionell Koriander und Salz.“
Über den Verband der Diplom Biersommeliers
Der in Österreich ansässige Verband der Diplom Biersommeliers wurde am 03. Juni 2005 ins Leben gerufen. Mit derzeit rund 1.800 Mitgliedern hat sich der Verband als starker und professioneller Berufsverband entwickelt. Der Verband der Diplom Biersommeliers wird unterstützt und gefördert von 13 Fördermitgliedern sowie neun Partnerverbänden aus der Branche.


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