Landesgericht St. Pölten
Prozess gegen „beste Freundin“ endete mit Freispruch

- Verteidiger Martin Engelbrecht stimmte mit Staatsanwalt Leopold Bien überein.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Petra Weichhart
ST. PÖLTEN. Mit Tränen der Erleichterung verließ eine 58-jährige St. Pöltnerin das Landesgericht, wo sie Richter Slawomir Wiaderek vom Vorwurf des schweren Diebstahls freigesprochen hatte (rechtskräftig), nachdem eine mittlerweile verstorbene Frau behauptet hatte, ihre ehemals beste Freundin habe ihr 7.700 Euro gestohlen.
Während die Beschuldigte erklärte, dass es sich bei dem Geld um eine Schenkung gehandelt habe, mit der sich die Pflegebedürftige für die Hilfe der letzten Jahre bei ihr bedankte, erstattete die Ehefrau des Neffen der Verstorbenen Anzeige, als das Geld, von dem die Tante im Krankenhaus gesprochen habe, nicht mehr vorhanden war.
Auf Freispruch plädiert
In der fortgesetzten Verhandlung entlastete ein Chatprotokoll der 58-Jährigen mit ihrer Tochter zur angenommenen Tatzeit, sowie die Aussage jenes Polizeibeamten, der die Pflegebedürftige noch im Krankenhaus einvernommen hatte, die Angeklagte, sodass zuletzt sogar Staatsanwalt Leopold Bien für einen Freispruch plädierte.
„Selten, dass ich dem Staatsanwalt zustimme“, meinte dazu Verteidiger Martin Engelbrecht, der darüber hinaus auf widersprüchliche Aussagen der Verstorbenen und deren Verwandten verwies. Wiaderek begründete sein Urteil vor allem mit dem wechselhaften geistigen Zustand der Frau im Krankenhaus, den unter anderem der Polizist bei zwei Besuchen festgestellt hatte.


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