Beschlagnahmtes Pferd wurde eingeschläfert
Jenes halb verhungerte, verwahrloste Pferd, das wegen der 50 cm langen, überwachsenen Hufe und aus Schwäche nur mehr liegen konnte, vom Amtstierarzt der BH Mistelbach beschlagnahmt und am 16. Juli in das Tierheim Dechanthof gebracht wurde, ist tot.
WALTERSDORF. Die sechsjährige Trakehner-Stute mit Namen „Shadow“ war bei der Beschlagnahme nur noch ein Schatten ihrer selbst. Auf dünnen Beinen stand das bis auf die Knochen abgemagerte Tier im Stall der „happy horse ranch“ in Ebendorf und wurde liebevoll von Claudia und Martin Kieweg sowie drei Tierarztspezialisten für Kolik, Orthopädie und Schmerztherapie gepflegt und behandelt. „Weder die Tierärzte in jahrzehntelanger Praxis noch sämtliche Pferdebesitzer haben je zuvor solche unvorstellbaren Missbildungen gesehen. Bis Hufe so lang werden, kann es drei Jahre dauern, denn Pferde brauchen alle acht bis zehn Wochen den Hufschmied“, war Otto Vogl-Proschinger, Präsident des Tierheimes Dechanthof, entsetzt, als er das Tier das erste Mal sah. Obendrein hatte das Pferd 200 Kilo Untergewicht!
Nach dem Röntgen stellte Tierheimleiterin und Tierärztin Silvia Jordan Hufbeinverformungen fest: Dennoch hoffte man, das Tier retten zu können, wenngleich klar war, dass eine Genesung ein Jahr dauern könnte. Da auch die Gefahr einer Kolik bestand, wurde dem Tier Schonfutter verabreicht.
Die erste Hufbehandlung hatte das Tier – noch liegend – gut überstanden und es konnte sogar aufstehen. Man wollte sogar einen kleinen Teich ausbaggern, in dem das schwache Pferd mit Schwimmbewegungen trainieren hätte sollen.
Doch letztlich war alle Mühe vergebens, das Pferd musste am Sonntagabend eingeschläfert werden, da es bei jedem Schritt so starke Schmerzen hatte, dass es sich letztlich wieder hingelegt hatte und nicht mehr aufstehen wollte.
„Dennoch danken wir allen, die mit ihrer Spende zur Rettung des Tieres beigetragen haben“, sagt Vogl-Proschinger. Die Polizei hat gegen die Pferdebesitzer Anzeige wegen Verdachts der Tierquälerei erstattet.
Bezirkshauptmann Gerhard Schütt ist ebenfalls erschüttert: „Wir müssen aber nun das Gerichtsverfahren abwarten. Wenn es zur Verurteilung kommt, wird gegen die Besitzer ein Tierhalteverbot verhängt. Die Höchststrafe für Tierquälerei ist laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder 360 Tagessätze.“
I. Reitner und E. Schingerling
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